Hamburg. Hamburger steht auf Baumarkt-Parkplatz und soll dafür 42,80 Euro Strafe bezahlen. Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Als Jens B. von der Sekretärin im Büro eine Zahlungsaufforderung überreicht bekam, war er sich erst keiner Schuld bewusst. Der Hamburger fährt einen Dienstwagen, Strafzettel muss er aber selbst bezahlen. In einem Schreiben der Safe Place GmbH in Düsseldorf vom 26. Juli 2022 wurde er aufgefordert, wegen „Parkens außerhalb der Öffnungszeiten“ auf dem Obi-Parkplatz an der Ruhrstraße 46-88 die Summe von 31 Euro zu bezahlen.

Die Summe setzte sich zusammen aus der Vertragsstrafe von 24,90 Euro und 6,10 Euro für die Halteranfrage beim Kraft-Fahrt-Bundesamt. Zu bezahlen sei der Betrag bis zum 5. August 2022 hieß es in der Zahlungsaufforderung. Das Schreiben war aber erst am 8. August beim Empfänger eingegangen, wie der Eingangsstempel des Sekretariats zeigt.

Das Falschparken war dem Hamburger nicht bewusst

Jens B. war sich des Parkverstoßes gar nicht bewusst gewesen, er hatte am 16. Juni von 7.03 bis 7.24 Uhr nur kurz auf dem Obi-Parkplatz gehalten, weil er auf dem Weg zu einem Termin zur Autoinspektion zu früh dran war. „Ich habe im Auto nur noch kurz einen Kaffee getrunken. Da waren sicher Schilder auf dem Parkplatz, ich habe leider nicht drauf geachtet.“ Und er habe nur dort gestanden, weil auf dem Grundstück des Autohauses kein Platz frei gewesen sei.

Wie er eine Strafe fristgerecht bezahlen sollte, für die die Zahlungsaufforderung noch auf dem Postweg war, ist nicht nachvollziehmar. Mit einem Schreiben vom 9. August kam dann bereits die erste Mahnung, diesmal lag die Summe schon bei 42,80 Euro, darin enthalten eine Bearbeitungsgebühr, Porto und Nebenkosten. Jens B. sagt, er habe mehrmals bei SafePlace angerufen, „aber ich bin nach zehn Minuten immer aus der Hotline geflogen.“ Schließlich bezahlte er – aus Sorge, dass ein weiteres Mahnverfahren die Kosten nur noch weiter in die Höhe treiben könnte.

SafePlace spricht von einem „Fehler im Mahnlauf“

Fabian Bertelsmeier, Prokurist von SafePlace, sagte dazu auf Abendblatt-Anfrage: „Beim Versand der Zahlungsaufforderung und der Mahnungen kam es zu einem Fehler. Die Mahnungen sind selbstverständlich gegenstandslos, wenn die Zahlung fristgerecht geleistet wurde.“ Auf die Frage, wie ein Kunde fristgerecht zahlen soll, wenn das Schreiben gar nicht rechtzeitig angekommen ist, ergänzte er: „Es gab hier einen Fehler im Mahnlauf, dadurch sind Schreiben verspätet versandt worden. Daher war es natürlich nicht möglich, innerhalb der Frist zu zahlen.“

Jens B. hat dagegen den Verdacht, SafePlace könnte die Zahlungsaufforderungen absichtlich verspätet losschicken, um dann auch gleich noch Mahngebühren einstecken zu können. Die Frage, ob SafePlace nun das zu unrecht angemahnte Geld wieder zurücküberweist, ließ Bertelsmeier unbeantwortet. Jens B. hat jedenfalls nichts zurückbekommen.

Falschparken: Verbraucherzentrale gibt Tipps für Betroffene

Nach Angaben von Bertelsmeier bewirtschaftet sein Unternehmen in Hamburg rund 15 Standorte mit Bodensensoren oder Kennzeichenerfassung. Das Parken außerhalb der Öffnungszeiten werde mitunter sanktioniert, wenn dies seitens des Eigentümers gewünscht sei, „sei es, weil die Parkplätze in der Nacht zugemüllt worden sind oder dort andere nicht ganz legale Aktivitäten stattfanden.“

Laut Julia Rehberg von der Hamburger Verbraucherzentrale dürfen nur tatsächliche Kosten als Mahnkosten in Rechnung gestellt werden, maximal seien das 1,50 Euro. „Die Vertragsstrafe und die Halterabfrage sind okay, die wird man bezahlen müssen, aber eine Bearbeitungsgebühr, was soll das sein?“ Sie rät Betroffenen, nicht vorschnell zu bezahlen, sondern die Mahnung genau zu prüfen und nur die berechtigten Kosten zu überweisen. Und bei einer Fristsetzung für eine Zahlungsaufforderung müsse das Unternehmen nachweisen, wann das Schreiben zustellt worden ist.

Obi ließ die Abendblatt-Anfrage, wie die Parkbedingungen an der Ruhrstraße im Detail aussehen und warum das Unternehmen mit SafePlace zusammenarbeitet, unbeantwortet.