Hamburg. Ein 53-Jähriger steht wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht – aber er kann sich angeblich nicht erinnern. Über den Tatvorwurf.

Erst schien alles noch in Ordnung. Ein unaufgeregter gemeinsamer Nachmittag, bei dem zunächst nichts darauf hindeutete, dass sich eine Katastrophe anbahnte. Doch wenig später war eine Frau sehr schwer verletzt — und ihr Partner im Verdacht, er habe sie töten wollen. Ist Markus H. ein Gewalttäter? So klingt es zumindest im Prozess vor dem Schwurgericht, in dem die Staatsanwaltschaft dem 53-Jährigen versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorwirft. Laut Anklage hat Markus H. versucht, in der gemeinsamen Wohnung in Wilhelmsburg seine Lebensgefährtin heimtückisch zu töten.

Den Ermittlungen zufolge spielte sich die Tat am 20. Januar dieses Jahres so ab: Beide konsumierten gemeinsam mehrere Flaschen Wein, als es plötzlich zu einem Streit kam und Markus H. die 43-Jährige auch erheblich beleidigt haben soll. Zudem habe er gesagt, er „habe die Schnauze voll“. Zu dieser Zeit soll er etwa 2,5 Promille gehabt haben.

Prozess Hamburg: Für Opfer bestand Lebensgefahr

Als sich die verbale Auseinandersetzung beruhigte, schlief die Frau auf dem Sofa im Wohnzimmer ein. Schließlich habe Markus H. der schlafenden und somit arg- und wehrlosen Frau einen Schal um den Hals gelegt und mindestens fünf, möglicherweise bis zu zehn Minuten lang zugezogen, bis seine Lebensgefährtin bewusstlos wurde und unter anderem Würgemale erlitt, heißt es in der Anklage.

Es habe Lebensgefahr bestanden. Erst als der Angeklagte meinte, den Tod der Frau auf diese Weise nicht erreichen zu können, ließ er den Ermittlungen zufolge von ihr ab und wählte den Notruf. Der Verteidiger von Markus H. sagte zum Prozessauftakt, sein Mandant habe an den Vorfall keine Erinnerung. Die 43-Jährige soll am 22. August als Zeugin gehört werden.

Prozess Hamburg: Weitere Fälle in der Hansestadt

Erst in jüngster Zeit war es zu zwei mutmaßlich ähnlichen Taten gekommen, in denen jeweils Männer ihre Lebensgefährtinnen bis zur Bewusstlosigkeit würgten. Ihnen wurde jeweils ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen. So hatte beispielsweise ein 41-Jähriger seine Frau am 30. Mai 2020 so stark stranguliert, dass sie ohne medizinische Hilfe vermutlich gestorben wäre. Auch in diesem Fall hatte der Mann im letzten Augenblick den Notruf gewählt.

Das Gericht, das ihn schließlich zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilte, ging davon aus, dass der Täter aus Rache und Eifersucht gehandelt hatte.