Hamburg. Ein 32-Jähriger soll kiloweise Amphetamine, Kokain und Marihuana bestellt und auch verkauft haben. Das legen EncroChat-Daten nahe.
Sie nannten sich „XXX Iron“, „Bloodface“, „Cash Money Maker“ oder auch „Last Man Standing“. Und sie hatten offenbar das Ziel, mit Drogen richtig viel Geld zu machen. Das legen zumindest die Daten aus der Kommunikationssoftware EncroChat nahe, die zahlreiche Kriminelle nutzten im Glauben, niemand könne ihre illegalen Machenschaften nachvollziehen. Sie haben sich getäuscht. Ermittler haben die Geschäftsanbahnungen quasi live mit verfolgt. Und dann hagelte es Haftbefehle.
Ist Ali-Reza A. tief in den Handel mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana verstrickt? Ist der 32-Jährige jener Mann, der unter dem Pseudonym „XXX Iron“ etliche Geschäfte mit Drogen im zweistelligen Kilobereich anbahnte und teilweise auch ausführte? So sieht das jedenfalls die Staatsanwaltschaft im Prozess vor dem Landgericht, in dem sich Ali-Reza A. jetzt verantworten muss.
Encrochat: Aus dem Corona-Hafturlaub 50 Kilo Amphetamine bestellt?
Laut Anklage hat der Mann mit dem akkurat gestutzten Vollbart von April 2020 zwei Monate lang und in elf Fällen über EncroChat Drogen angekauft, um sie später gewinnbringend weiterzuveräußern. Während dieser Zeit habe sich Ali-Reza A. im offenen Strafvollzug befunden, heißt es. Doch seine Haft sei wegen der Corona-Pandemie unterbrochen gewesen.
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So habe der Angeklagte alias „XXX Iron“ beispielsweise von einem „Bloodface“ 50 Kilogramm Amphetamin zu einem Preis von 600 Euro pro Kilogramm bestellt, dann aber die Order auf 43 Kilogramm reduziert, weil nicht so viel vorrätig gewesen sei.
EncroChat: Verteidigung kritisiert Vorgehen der Ermittler
Die Verteidigung von Ali-Reza A. kritisierte zum Prozessauftakt, dass die über ein bestimmtes EncroChat-Handy abgewickelte Kommunikation und damit die mutmaßlichen Drogengeschäfte von den Ermittlungsbehörden ausschließlich ihrem Mandanten zugeordnet worden seien. „In der Ermittlungsakte fehlt die Auseinandersetzung darüber, dass eine Personenmehrheit über das Gerät verfügte“, führte Verteidiger Andreas Thiel aus. Die Ermittler hätten sich bei ihrer „Alleinnutzer-Hypothese“ nicht weiter umgesehen.
Bei einzelnen Geschäften ergebe sich aus den Chats, dass der 32-Jährige gar nicht der Besteller der jeweiligen Drogen gewesen sein könne, weil er zu jener Zeit nachweislich einen Erste-Hilfe-Kursus absolviert beziehungsweise in der Berufsschule am Online-Unterricht teilgenommen habe. Der Staatsanwalt konterte, dass es auch „personenbezogene Umfeld-Ermittlungen“ gegeben habe, die den Verdacht gegen den Angeklagten stützten. Der Prozess wird fortgesetzt.