Hamburg. Schulbehörde setzt Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Schülerinnen und Schüler um. Neue Regeln auch für Infizierte in Hamburg.

Schülerinnen und Schüler, die genesen oder gegen das Coronavirus geimpft sind, sind von sofort an von der Testpflicht vor Beginn des Unterrichts befreit. Das hat die Schulbehörde den Schulen am Mittwochnachmittag mitgeteilt. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler bleibt es vorerst bei der Regelung, dass sie sich zweimal pro Woche testen lassen müssen.

Die Behörde setzt damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 27. April um. Die Richter hatten dem Eilantrag eines Schülers und einer Schülerin, bzw. deren Eltern gegen die Test- und Maskenpflicht an Schulen stattgegeben. Während die Maskenpflicht seit dem 30. April ohnehin nicht mehr gilt, hatte die Behörde zunächst an den verpflichtenden Tests für alle Schülerinnen und Schüler festgehalten, da sie davon ausging, die gerichtliche Entscheidung beziehe sich nur auf die beiden klagenden Schüler. Zudem hatte die Behörde offengelassen, ob sie vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz einlegen werde.

Corona Hamburg: Gericht kritisierte unterschiedliche Kriterien bei Testpflicht

Zentraler Kritikpunkt des Verwaltungsgerichts am Vorgehen der Schulbehörde war, dass die Testpflicht unterschiedslos für alle Schülerinnen und Schüler galt, während bei anderen Personengruppen – Lehrerinnen und Lehrer etwa – nach dem Impfstatus differenziert wird. Zudem bemängelte das Gericht, dass die Testpflicht „nur“ im Muster-Corona-Hygieneplan als einem Verwaltungsakt einer einzelnen Behörde statt in der Rechtsverordnung des Senats festgelegt war. Damit dürfte die Schulbehörde das ihr bei Erlass eines Verwaltungsaktes zustehende Ermessen nach Auffassung der Richter überschritten haben.

Daraus hat die Schulbehörde nun Konsequenzen gezogen. „Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, sind ab sofort von der Testpflicht befreit, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus durch Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung… gegenüber der Schule belegen. Das kann entweder bei jeder Schultestung oder einmalig erfolgen“, hat die Behörde den Schulen jetzt mitgeteilt.

Isolation und Quarantäne: Hamburg passt Corona-Verordnung an

Die Hamburgerinnen und Hamburger müssen sich derweil ab morgen an neue Corona-Regeln gewöhnen. Wie die Sozialbehörde am Mittwoch mitteilte, passt die Stadt Hamburg ihre Verordnung den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts an, die besagen, dass Menschen, die sich mit Covid-19 angesteckt haben, lediglich fünf Tage in Isolation müssen. Allerdings empfehlt die Behörde, die Absonderung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig fortzusetzen. Auch für diejenigen, die mit einem Corona-Infizierten in Kontakt waren, gibt es ab Donnerstag eine neue Regelung. Die Quarantäne, die bislang vorgeschrieben war, entfällt komplett. Stattdessen wird zu regelmäßigen Testungen geraten.

Corona Hamburg: Besondere Regeln für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt ab 5. Mai ebenfalls eine fünftägige Pflicht zur Absonderung. Einziger Unterschied: Vor der Wiederaufnahme der Arbeit ist ein PCR- bzw. Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers vorgeschrieben. Darüber hinaus dürfen seit mindestens 48 Stunden keinerlei Symptome einer Corona-Infektion aufgetreten sein. In den Einrichtungen tätige Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn einer Testung unterziehen.

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  • Diese Betriebe leiden unter drastischem Umsatzeinbruch
  • Eine Anpassung gibt es auch bei der Maskenpflicht in Berufen des Gesundheitswesens. Grundsätzlich sind ab morgen nur noch medizinische Masken vorgeschrieben. Erst wenn es zu direktem Kontakt mit Patienten kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht.