Hamburg. Für neue Erkenntnisse zur Entstehung von Krankheiten wurden junge Wissenschaftler des UKE mit dem Dr. Martini-Preis ausgezeichnet.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) hat vier Nachwuchsforscher des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) mit dem Dr. Martini-Preis ausgezeichnet. „Die Preisträger haben wichtige Beiträge zum Verständnis von komplexen Krankheitsbildern wie Multipler Sklerose, chronischer Herzschwäche und autoimmunen Lebererkrankungen in Zusammenhang mit Covid-19 geleistet“, sagt Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank und lobt die "medizinische Spitzenforschung" der vier Wissenschaftler.

Der älteste Medizinpreis Deutschlands ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und ging an Dr. Max Kaufmann, Dr. Gustav Buescher, Dr. Marcial Sebode und Dr. Filip Berisha. Fabian Heinrich aus dem Institut für Rechtsmedizin erhielt die Dr. Martini-Medaille, "da er als engagierter Medizinstudent und Doktorand die systematische Analyse von Todesursachen bei Covid-19-Erkrankten durch Obduktion in der Rechtsmedizin mit initiiert und vorangebracht hatte", heißt es in der Begründung.

UKE Hamburg: Forscher erhalten Dr. Martini-Preis für "exzellente" Forschung

Auch der Vorsitzende des Kuratoriums der Dr. Martini-Stiftung und Direktor der I. Medizinischen Klinik und Poliklinik des UKE, Prof. Dr. Ansgar W. Lohse, verweist auf die "Exzellenz" der wissenschaftlichen Arbeiten, die mit dem Preis gewürdigt werden. Diese hätten eine "besondere klinische Relevanz".

Die Preisträger des Dr. Martini-Preises:

  • Dr. Max Kaufmann: Identifizierung von spezifischen Immunzellen, die sich im Krankheitsverlauf der Multiple Sklerose im Gehirn ansiedeln
  • Dr. Gustav Buescher und Dr. Marcial Sebode: Arbeiten zu Covid-19 bei Patienten und Patientinnen mit autoimmunen Lebererkrankungen
  • Dr. Filip Berisha: Entwicklung von hochsensitiven Biomarkern, die molekulare Veränderungen bei einer chronischen Herzschwäche sichtbar machen können
  • Fabian Heinrich: Mitinitiierung der systematischen Analyse von Todesursachen bei Covid-19-Erkrankten durch Obduktion in der Rechtsmedizin