Hamburg. Bis zuletzt feilschten Feuerbauer und Behörden um ein schlüssiges Sicherheitskonzept. Nun konnte man einen Kompromiss finden.
Die gute Nachricht übermittelte das Bezirksamt Altona am späten Donnerstagvormittag. In einer Pressemitteilung wurde verkündet, dass die traditionellen Osterfeuer am Elbufer in Blankenese nun doch stattfinden können. Ein entsprechendes Konsenspapier, in dem Absprachen zu Vorbereitung und zum Abbrennen wurde nun schriftlich fixiert. "Damit die Traditionsfeuer am Blankeneser Elbstrand stattfinden können, bringt sich eine sehr große Zahl von ehrenamtlichen und beruflichen Sicherheitskräften aus den Bereichen von Hamburg Port Authority, Feuerwehr, Stadtreinigung, Polizei, Bezirksamt Altona, THW und Sanitätswesen am Karsamstag ein und leistet somit einen dankenswerten Beitrag zum Fortbestehen dieser Tradition", heißt es in der Mitteilung.
Bezirk Altona: Regeln für Osterfeuer gelten über 2022 hinaus
Zuletzt hatte es Streit zwischen den Feuerbauern und den Behörden um das Thema Sicherheit der Osterfeuer, die wegen der Corona-Pandemie zwei Jahre nicht stattfinden konnten, gegeben. Nun konnten sich alle Beteiligten auf ein Sicherheitskonzept einigen, das zunächst bis zu den Osterfeuern 2024 gelten wird. So heißt es unter anderem, dass bei dem Aufbau der Feuerstapel strikt auf kontaminiertes Brennmaterial verzichtet werden muss. Die Größenbegrenzung beträgt für die Feuer jeweils acht Meter Durchmesser sowie fünf Meter Höhe. "Der Mittelmast darf maximal 10 Meter hoch sein und muss aus schlankem, schnell brennbarem Holz bestehen. Verkleinerungen auf Grund der Witterungsverhältnisse sind möglich, die Empfehlungen der Feuerwehr sind maßgeblich", heißt es in dem Konzept.
Am Karsamstag werden das Bezirksamt Altona und die Feuerwehr bei einer Begehung überprüfen, ob alle beschlossenen Auflagen auch eingehalten wurden. Zudem will die Behörde das Wetter genau im Auge behalten. "Bei einer unsicheren Entscheidungslage über die Machbarkeit der Feuer aufgrund der Windvorhersagen soll diese Lage am Ostersonnabend tagsüber und abends jeweils um 9, um 12, um 15 und um 19 Uhr unter den Beteiligten (Feuerbauer*innen sowie Sicherheits- und Ordnungsbehörden) besprochen werden", so die Formulierung in dem Papier.
Feuerbauer konnten sich beim Thema Haftung durchsetzen
Ein weiterer Punkt, der in dem Sicherheitskonzept klar definiert ist, ist der Alkoholkonsum der Besucher vor Ort. "Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass übermäßiger Alkoholkonsum zur Enthemmung der betreffenden Personen und zu unbedachten, unangemessenen Handlungen führen kann, die die Sicherheit unbeteiligter Dritter und – bei einem Schadeneintritt – den Fortbestand der Blankeneser Osterfeuer gefährden kann." Damit das nicht passiert, sind die Veranstalter dazu verpflichtet, dafür sorgen, dass alles in geordneten Bahnen verläuft.
Durchsetzen konnten sich bei den Verhandlungen die Feuerbauer, als es darum ging, wer bei Schäden haftbar gemacht werden kann. In der Mitteilung der Behörde heißt es unter Punkt neun dazu: "Eine persönliche Haftung der Feuerbauer*innen für die mit der Durchführung oder Nichtdurchführung der Osterfeuer entstehenden Kosten wird durch diese Vereinbarung nicht begründet."