Hamburg. Die Gesundheitsämter sind deutlich überlastet. Im Januar will der Senat über neue Einschränkungen in Hamburg entscheiden.

Selbst der Senat genießt die eigenen Zahlen mit Vorsicht: Zwar wurden am Montag mit 347 neuen Corona-Fällen vergleichsweise wenig weitere Infektionen gemeldet, die Sieben-Tage-Inzidenz sank erneut leicht auf 345,5. Daraus aber auch nur einen Hoffnungsschimmer abzuleiten, wäre aus Sicht der Sozialbehörde falsch.

„Die Gesundheitsämter haben auch an den Weihnachtsfeiertagen ihre Arbeit gemacht“, betont der Behördensprecher Martin Helfrich. Über die Feiertage ließen sich jedoch erfahrungsgemäß auch weniger Hamburger testen. „Die Zahlen zu interpretieren, hat derzeit etwas von einem Blick in die Glaskugel“, so Helfrich.

Corona Hamburg: Omikron schon weit verbreitet?

Das gilt auch für die Verbreitung der neuen Omikron-Variante. 137 Fälle der Mutation sind bislang in Hamburg durch eine Laboranalyse bestätigt worden. Die Stadt rechnet damit, dass die Fallzahlen in den kommenden Tagen rasch ansteigen werden, da bereits „viele Hunderte weitere Verdachtsfälle“ vorliegen. Unklar ist nicht ob, sondern wann und wie die Variante die Pandemielage in der Hansestadt prägen wird. Der Senat sieht es dabei trotz internationaler Studien längst nicht als erwiesen an, dass Omi­kron wesentlich seltener schwere Krankheitsverläufe hervorrufen könnte als die noch vorherrschende Delta-Variante.

Eindrücke aus den Krankenhäusern gibt es dazu noch nicht. Nach dem aktuellsten Stand vom 23. Dezember wurden zuletzt insgesamt 222 Covid-19-Patienten in Hamburger Kliniken behandelt, 63 davon intensivmedizinisch. Der bisherige Höchststand in der Pandemie lag knapp doppelt so hoch. Weitere Todesfälle gab es am Montag nicht, die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Menschen in Hamburg blieb bei 1969.

Hamburg entscheidet im Januar über neue Einschränkungen

Bei seiner Sitzung am Dienstag wird der Senat die Corona-Lage zwar besprechen – die Entscheidung über mögliche, noch weitergehende Einschränkungen soll aber erst vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Januar fallen. Den Jahreswechsel sieht die Koalition im Rathaus mit Blick auf die Infektionszahlen mit größerer Sorge als das vergangene Weihnachtsfest. Positiv wurde in der Verwaltung am Montag eine Entscheidung der Polizei aufgenommen: Diese stuft die sogenannten Stadtteilspaziergänge von Impfgegnern nun ebenfalls als Versammlungen ein. Damit braucht es hierfür einen Anmelder, auch gilt bei den Aktionen eine Maskenpflicht.

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Selbst die nun wieder etwas gesunkene Inzidenz überlastet die Gesundheitsämter noch deutlich, die systematische Kontaktverfolgung wurde eingestellt. Am Montag gab der Senat auch deshalb per Mitteilung einen Leitfaden heraus, wie sich Infizierte und deren Angehörige zu verhalten haben. Die zentrale Neuerung darin: Betroffene sollen nicht erst auf Anweisungen des Gesundheitsamtes warten, sondern die allgemeinen Regeln befolgen, bis die Behörden gegebenenfalls etwas anderes anordnen.

Isolation auch bei positivem Corona-Schnelltest

Als wichtigste Regel nennt der Senat dabei: „Bereits wenn Ihr Schnelltest positiv ausfällt, müssen Sie sich ‚absondern‘ – das bedeutet, dass Sie zu Hause bleiben und alle Kontakte vermeiden müssen.“ Dies sei nicht nur eine Empfehlung, sondern rechtlich bindend. Ein PCR-Test bringe dann endgültige Gewissheit. Dasselbe gilt für alle Haushalts­angehörigen, die nicht geimpft oder in jüngerer Vergangenheit genesen sind. Gleichzeitig bittet der Senat: „Informieren Sie Menschen in Ihrem Umfeld, die Sie angesteckt haben könnten. Außerdem sollten Sie das positive Ergebnis in die Corona-Warn-App eingeben.“

Die Quarantäne gilt weiterhin meist für 14 Tage. Infizierte, die keine Symptome (mehr) haben, können sich frühzeitig „freitesten“: Frühestens fünf Tage nach der bestätigten Infektion mit einem kostenpflichtigem PCR-Test, sieben Tage nach dem positiven Ergebnis auch mit einem Schnelltest. „Wichtig für Sie zu wissen: Der Beginn und das Ende Ihrer Isolation ergeben sich nicht aus dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt“, so der Senat.

Corona in Hamburg: Sonderregelungen für Schulen und Kitas

Bei Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheimen, Schulen und Kitas ergeben sich Sonderregelungen. Diese Ausbrüche behandele das Gesundheitsamt mit Priorität. „Möglicherweise erhalten Sie daher bei Infektionsfällen eine Information durch die Einrichtung, wie zu verfahren ist. Bitte beachten Sie dann diese Hinweise“, heißt es.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Die Stadt verweist bei Fragen zu den Corona-Regelungen in Hamburg auf die Corona-Hotline unter der Telefonnummer 040/428 28 40 00 (von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr erreichbar) und die Informationssammlung unter www.hamburg.de/corona im Internet.

Ausnahme für Geimpfte in Hamburg könnte fallen

Die Omikron-Variante könnte noch für Änderungen bei den Quarantäneregeln sorgen. In der Sozialbehörde wird auf Beratungen im Robert-Koch-Institut (RKI) zu der Frage verwiesen, ob auch Geimpfte sich künftig bei einem Corona-Fall im engen Umfeld in Isolation begeben müssen.

Die Politik steckt in einem Dilemma: Einerseits könnten auch Geimpfte die Mutante verstärkt verbreiten, andererseits sollen Geimpfte weiter Privilegien genießen, um auch Ungeimpfte noch von der Immunisierung zu überzeugen. Hamburg will sich strikt an die Empfehlung des RKI halten.