Hamburg. Der Angeklagte soll der jungen Frau erst Drogen verabreicht, sie dann vergewaltigt und schließlich getötet haben.

Viktoria L. wohnte noch bei ihren Eltern, in einem Mehrfamilienhaus am Rahel-Varnhagen-Weg (Neuallermöhe). Am 9. Januar starb die erst 20 Jahre alte Frau im Fahrradkeller ihres Elternhauses eines gewaltsamen Todes.

Von Montag an steht der mutmaßliche Täter, Sharif A., wegen Totschlags vor Gericht. Der 23-Jährige war 2020 wegen Abgabe von Betäubungsmitteln erstmals zu einer Freiheitsstrafe (15 Monate) verurteilt worden. Bereits Mitte Dezember 2020 hatte Viktoria L. der Polizei von einem „Stalker“ berichtet. Den Beamten zeigte sie ein Facebook-Profil und eine Telefonnummer des Mannes, der ihr nachstellte – beides gehörte zu dem jetzt Angeklagten. Nach Abendblatt-Informationen kam es nicht zu weiteren Ermittlungen, weil die 20-Jährige auf einen Zeugefragebogen nicht antwortete.

Prozess Hamburg: 20-Jährige vergewaltigt, dann erstickt

Wie aus der Anklage der Staatsanwaltschaft hervorgeht, soll Sharif A. am 9. Januar der 20-Jährigen mindestens je eine Tablette Methaddict und Tramadol – Opioide – gegeben haben. Aus Sicht der Ermittler kam es dann im Keller, gegen den Willen der jungen Frau, zu sexuellen Handlungen.

Um die Tat zu vollenden, soll der 23-Jährige sie erstickt haben. Hierzu soll er entweder seine Jeans auf das Gesicht seines Opfers gedrückt oder den Kopf der 20-Jährigen derart auf seine am Boden liegende Hose gepresst haben, dass die Sauerstoffzufuhr durch Mund und Nase verhindert wurde.

Ursprünglich sollte der Mann wegen Mordes angeklagt werden

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Sharif A. wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung angeklagt. Die Ankläger gehen davon aus, dass er die 20-Jährige ermordete, um die Vergewaltigung zu beenden. Das Schwurgericht änderte in seinem Eröffnungsbeschluss den Anklagevorwurf jedoch zu Totschlag ab.

Nach vorläufiger Bewertung der Aktenlage, so eine Gerichtssprecherin auf Anfrage, habe das Gericht den „hinreichenden Tatverdacht bezüglich einer Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall mangels hinreichender Beweise nicht bejaht“.