Hamburg. Wegen eines volksverhetzenden Posts bei Facebook bekam ein Hamburger 60 Tagessätze aufgebrummt. Jetzt geht er dagegen vor.
Das Amtsgericht Wandsbek soll seinen Fall aufrollen und den bereits ergangenen Strafbefehl nach Möglichkeit aufheben: Am Montag will sich der Hamburger D. (55) zum Vorwurf der Volksverhetzung erklären und eine andere Bewertung des Vorgänge erreichen als die, die zur Verhängung der Geldstrafe von immerhin 60 Tagessätzen zu je 30 Euro geführt hat.
D. soll am 20. Oktober 2020 auf der Internetplattform Facebook einen fremden Beitrag kommentiert haben mit den Worten: „Früher hat man Menschen in Gaskammern umgebracht. Heute werden die Menschen durch Masken vergast!“
Vergasung durch Corona-Masken: grober Unfug oder Volksverhetzung?
Damit verharmloste D. laut Staatsanwaltschaft das durch den nationalsozialistischen Völkermord verursachte Leid und setzte es mit den Einschränkungen durch die Corona-bedingte Pflicht zum Tragen von Masken gleich. Das Gericht war im ausschließlich schriftlichen Strafbefehlsverfahren dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hatte dem Angeklagten die 60 Tagessätze angeboten.
D. akzeptierte nicht. Unter anderem, weil damit eine rechtskräftige Verurteilung verbunden wäre. Deshalb kommt der Fall jetzt zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, und der Antrag der Staatsanwaltschaft gilt als Anklageschrift.
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