Hamburg. Der Kellner erlitt bei der Auseinandersetzung Prellungen an Kopf- und Oberkörper sowie langfristige Hör- und Sehminderungen.
Weil er eine Mahlzeit umsonst haben wollte, soll der 24-jährige Walid N. im September 2020 einem Mitarbeiter eines indischen Restaurants in Hamburg schwere Verletzungen zugefügt haben. Seit Freitag muss er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zulasten des damaligen Kellners Homayuh N. vor dem Amtsgericht Barmbek verantworten. Die Aufklärung des Sachverhalts erweist sich für das Gericht als schwierig.
Laut Anklage hatte Walid N. den damaligen Angestellten tätlich angegriffen, sodass dieser Prellungen an Kopf- und Oberkörper sowie Hör- und Sehminderungen davontrug. Motiv dieses Angriffs sei Zorn über die Weigerung Homayuh N.s gewesen, telefonisch die Bestellung eines Gratis-Essens entgegenzunehmen. Dabei gehöre das Restaurant Z. seinem Onkel, „in dem wir Kinder und Neffen gratis essen dürfen. Das war schon immer so“, berichtet Walid N.
Kellner in Hamburger Restaurant verletzt
Dem widerspricht Homayuh N. Nach „neuen Regeln des Chefs“ habe zu diesem Zeitpunkt keiner mehr umsonst im Restaurant essen dürfen. „Und mit „keiner“ sei eben auch die Familie gemeint. Als er dies Walid N. am Telefon gesagt habe, habe ihn dieser bedroht: Kurz darauf sei Walid N. in das Restaurant gekommen und habe ihn „so heftig ins Gesicht geschlagen, dass ich kurz ohnmächtig wurde“. Danach sei er weiter mit Faust und Knie malträtiert worden.
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Ganz anders schildert Walid N. die Geschehnisse. Als er mit seiner Freundin zum Restaurant gekommen sei, um das Essen vor Ort zu bestellen, habe sich ihm Homayuh N. in den Weg gestellt und mit einem Glasteller nach ihm geworfen. Daraufhin habe er sich – aus Angst – gewehrt. So habe er zur Verteidigung Homayuh N. „kräftig ins Gesicht geschubst“ und ihn in den Schwitzkasten genommen „Bis mein Großonkel uns auseinandergezerrt hat“, so Walid N. Dass sein Kontrahent ohnmächtig gewesen sei, sei Quatsch. Er habe sich ja gewehrt.
Prozess wegen Körperverletzung wird fortgesetzt
Unbestreitbar sind die körperlichen Schäden für Homayuh N., die ein Attest belegt und die einen stationären Krankenhausaufenthalt erforderten. Auf Nachfrage der Richterin, wie diese Verletzungen nur durch einen „Schubs“ und den Schwitzkasten entstanden sein können, antwortet Walid N.: „Das kann ich mir auch nicht erklären.“ Der Prozess wird fortgesetzt.