Karlsruhe/Lübeck. Revision des Angeklagten verworfen: Der Mann hatte in Lübeck einer Frau aufgelauert und sie nach der Tat gefesselt zurückgelassen.

Der Mann, der eine Studentin aus Stormarn nach einer Party in Lübeck verschleppt, vergewaltigt und gefesselt an einem einsamen Feldweg bei Mönkhagen ausgesetzt hat, muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck verworfen. "Das Urteil ist damit rechtskräftig", heißt es in einer Mitteilung des BGH.

Die Erste Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Christian Singelmann hatte den 43 Jahre alten Mannes wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Juni 2020 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese sei auf "mehrere Verfahrensbeanstandungen sowie auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts" gestützt gewesen, heißt es vom BGH weiter. 

Schon zuvor hatte der Angeklagte eine Frau entführt

Der Familienvater hatte innerhalb weniger Wochen zwei stark alkoholisierte Studentinnen jeweils nach Partys in Lübeck verschleppt. Während sich das erste Opfer (26) Ende September 2019 selbst retten konnte, bevor es zu einem sexuellen Übergriff kam, musste eine 20 Jahre alte Stormarnerin in der Nacht zum 12. Oktober 2019 ein Martyrium erleben.

Der Mann zerrte sie nach Überzeugung des Gerichts in seinen Transporter, schlug dabei auf sie ein. Er fuhr mit der Medizinstudentin zu einem einsamen Feld bei Mönkhagen (Kreis Stormarn) und vergewaltigte sie. Danach ließ er sie gefesselt und geknebelt zurück, sodass sie sich weder befreien noch mit Rufen auf sich aufmerksam machen konnte.

Elmenhorster rettete der Studentin das Leben

Nur durch einen glücklichen Zufall wurde sie noch rechtzeitig von einem Mann aus Elmenhorst gefunden und gerettet, der auf dem Weg an die Ostsee für eine Toilettenpause angehalten hatte.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Kerstin Raber, hatte unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, Revision einlegen zu wollen. „Wenn man von dem Sachverhalt ausgeht, den das Gericht annimmt, ist das Urteil angemessen“, sagte die Anwältin damals. „Ich lege aber einen anderen Sachverhalt zugrunde.“ Sie sehe die Mordabsicht und die Vergewaltigung als nicht erwiesen an.