Hamburg. Angeklagter soll mit Spaten den Schädel eines 26-Jährigen eingeschlagen haben. Im Wahn? Linke Gruppierung gegen „Entpolitisierung“.
Sein Blick ist schläfrig, Grigoriy K. wirkt benommen. Aber vielleicht täuscht der Eindruck etwas, denn es entwickelt sich ein kurzer Dialog zwischen dem 29-Jährigen, der vor vier Monaten einen jüdischen Studenten in Eimsbüttel schwer verletzt hat, und der Vorsitzenden Richterin Birgit Woitas. Eine Übersetzung des im Saal Gesprochenen benötige er nur im Notfall. „Ich verstehe eigentlich alles“, sagt der Beschuldigte mit den kasachischen Wurzeln. Er wirkt doch ziemlich aufgeräumt.
Ob Grigoriy K. alles versteht und dem Geschehen im Saal folgen kann, darauf kommt es nun nicht mehr an – auf Antrag seines Verteidigers und mit Rücksicht auf seinen labilen Geisteszustand darf der psychisch kranke Mann der Verhandlung künftig fernbleiben. Von der Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, machte er am Freitag keinen Gebrauch.
Verhandelt wird auch ohne Zuschauer. Ebenfalls auf Antrag schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus, machte aber eine Ausnahme für die mittelbar von der Attacke betroffene Jüdische Gemeinde in Hamburg: Einer Beobachterin bleibt der Zutritt weiterhin gestattet.
Bundesweites Entsetzen nach Angriff auf jüdischen Studenten
Fast genau ein Jahr nach dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle ging Grigoriy K. am 4. Oktober 2020 laut Anklage vor der Synagoge an der Hohen Weide mit einem Klappspaten auf den jüdischen Studenten los. Der 26-Jährige trug eine Kippa und war auf dem Weg zum Gotteshaus, wo die Gemeinde Sukkot feierte, das Laubhüttenfest.
Er betrat gerade den gesicherten Bereich, als ihn von hinten ein Schlag gegen den Kopf traf. Während die Wachleute Grigoriy K. stoppen und festhalten konnten, brachte sich das schwer verletzte Opfer in Sicherheit. In Grigoriy K.s Hosentasche fand sich später ein Zettel mit aufgemaltem Hakenkreuz.
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Sein Opfer, der jüdische Student, sagte gestern als Zeuge aus. Eine Gefängnisstrafe droht Grigoriy K. nicht: Die Anklage geht nach dem psychiatrischen Gutachten davon aus, dass der strafrechtlich bisher unauffällige Mann die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit beging. In dem Sicherungsverfahren strebt sie seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
Hakenkreuze, um sich vor Dämonen zu schützen
Höchst ungewöhnlich und wohl der politischen Brisanz dieses Verfahrens geschuldet, hatte die Behörde bereits vor einer Woche schriftlich Stellung zu dem Verfahren genommen. Zwar habe Grigoriy K. das Opfer gezielt wegen seines jüdischen Aussehens ausgewählt, hieß es da – dies sei aber im Zusammenhang mit seiner Krankheit zu sehen. So gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der unter paranoider Schizophrenie und wahnhaften Verfolgungsängsten leidende Beschuldigte „in freier Willensbestimmung religiöse, weltanschauliche, rechtsextremistische oder antisemitische Ziele verfolgte“.
Sein Wahn habe sich vornehmlich gegen jüdische Institutionen gerichtet, aber auch gegen die christliche Glaubensrichtung. Nach den Ermittlungen habe er zudem das Hakenkreuz auf Anraten von Freunden in seiner ursprünglichen Bedeutung als „Glücksbringer“ benutzt, um sich vor „Dämonen und Reptiloiden“ zu schützen. Bisher nicht aufgeklärt ist allerdings, welche tieferen Wurzeln sein auf Juden gemünzter Wahn eigentlich hat.
Die Frage, ob eine im Wahn begangene judenfeindliche Tat klar als antisemitisch motivierte Tat benannt werden soll, hat der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Philipp Stricharz, bereits bejaht. Ähnlich sieht es die Gruppe „Sous la Plage“, die am Freitag vor dem Gericht gegen die „Entpolitisierung der Tat“ demonstrierte. „Ob der Täter nun in ‚freier Willensbestimmung‘ handelt oder nicht – für uns Juden macht das keinen Unterschied“, so Stricharz. Dann habe er eben ohne freie Willensbestimmung gehandelt – aber doch antisemitisch.