Hamburg. Intensivkrankenschwester erhebt schwere Vorwürfe gegen den Konzern. Asklepios spricht von “Falschinformationen“.

Neuer Streit um die Situation in den Kliniken: Asklepios will einer Hamburger Mitarbeiterin kündigen. Die Intensivkrankenschwester des AK St. Georg hatte massive Vorwürfe gegenüber dem Konzern erhoben.

Was war geschehen? Am 16. Dezember gehörte die Pflegekraft zu den Beschäftigten, die bei einer von der Hamburger Krankenhausbewegung organisierten Video-Pressekonferenz über die Pandemie-Probleme in ihren Häusern sprachen. Auch das Abendblatt berichtete, allerdings – wie vom Moderator der Pressekonferenz gewünscht –, ohne die Namen der Mitarbeiter zu nennen.

Krankenschwester erhebt schwere Vorwürfe gegen Asklepios

Einen Tag später wiederholte eine Krankenschwester diese Vorwürfe im „Hamburg Journal“ des NDR. Die Situation sei „sehr ernst“, teilweise müsse sich eine Pflegekraft um fünf Intensivpatienten kümmern. Sie müssten Reinigungsarbeiten erledigen, Asklepios habe die Klinik „kaputtgespart“.​ Eine menschenwürdige Sterbebegleitung sei nicht immer möglich.

Die Krankenhausbewegung forderte den Konzern auf, die Kündigung zurückzuziehen: „Der Versuch, unsere Kollegin zu kündigen, wird auf den Stationen als durchsichtiger Einschüchterungsversuch wahrgenommen und sorgt für Entrüstung und Wut.“

Asklepios spricht von "Falschinformationen"

Asklepios erklärte gegenüber dem Abendblatt, es sei nicht „hinnehmbar, dass Mitarbeiter aus ideologisch-politisch motivierten Gründen gegenüber Medien wissentlich Falschinformationen verbreiten oder Ausnahmesituationen als Regelfälle darstellen.“ Dies toleriere kein Arbeitgeber.

Laut Asklepios könne von Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben keine Rede sein: Man habe die vorgeschriebenen Personalschlüssel eingehalten, obwohl der Gesetzgeber diese aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt habe.

Zudem würden keine Putzarbeiten angeordnet: „Hierzu gibt es Dienstleistungsverträge mit der unternehmenseigenen Reinigungsfirma. Ausnahme bildet die Reinigung hochsensibler medizinischer Geräte. Das ist auch Teil der Stellenbeschreibung einer Intensivpflegekraft.“ Auch eine würdige Sterbebegleitung sei gewährleistet.