Hamburg. Der Senat hat die Regeln fürs Personal verschärft. Doch die Träger fürchten, dass es trotzdem zu weiteren Infektionen kommt.
Trotz der Schutzmaßnahmen kam es in den vergangenen Wochen immer wieder zu Corona-Masseninfektionen in Pflegeheimen mit fatalen Folgen: Allein in einem Norderstedter Heim starben nach einem Corona-Ausbruch Mitte Oktober 15 Bewohnerinnen und Bewohner an oder mit dem Virus.
Der Hamburger Senat hat am Sonntag die Regeln verschärft: „Die Beschäftigten der Einrichtungen oder Dienste haben sich spätestens ab dem 21. Dezember 2020 regelmäßig, mindestens zweimal pro Woche, vor dem Dienst einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mittels PoC-Antigen-Test zu unterziehen. Das Ergebnis ist dem Träger vorzulegen und von diesem zu dokumentieren.“ Die Details will die zuständige Sozialbehörde am Dienstag vorstellen.
Können Pflegekräfte Corona-Schnelltests ablehnen?
Grundsätzlich befürworten die Hamburger Heimbetreiber die Schnelltests – 127 von 149 Einrichtungen setzen diese bereits um. Nach einem Rachenabstrich liegt das Ergebnis über einen Teststreifen binnen weniger Minuten vor.
„Wir halten die Schnelltests für absolut sinnvoll. Allerdings sind wir sehr skeptisch, ob eine solche Regelung juristisch hält, wenn es Klagen geben sollte“, sagt Martin Sielaff, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft.
In der Tat bleibt die Frage, was passiert, wenn eine Pflegekraft den Test ablehnt, was in Einzelfällen in den vergangenen Wochen vorgekommen ist. Darf der Mitarbeiter dann nach Hause geschickt werden ohne Fortzahlung der Bezüge? Drohen sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen?
Pflegeheime befürworten Corona-Test auch für Besucher
Bei Pflegen & Wohnen, mit 2690 Plätzen an 13 Standorten größter privater Pflegeheimbetreiber in Hamburg, hält man eine Testpflicht für geboten. „Ich bin kein Jurist. Aber aus fachlicher Sicht begrüßen wir die neue Regelung des Senats“, sagt Thomas Flotow, Sprecher der Geschäftsführung. Schnelltests würden die Gefahr eines möglichen Corona-Ausbruchs mindern.
Ähnlich diffizil ist die Situation bei den Besuchern. So empfiehlt das Hospital zum Heiligen Geist in Poppenbüttel – mit insgesamt 1200 Bewohnern in der stationären Pflege und im Servicewohnen der größte Anbieter an einem Standort der Region – zwar ausdrücklich eine Testung für Besucher. Das Testzentrum hat außerhalb der Weihnachtsfeiertage jeden Tag geöffnet, der Schnelltest ist gratis.
Das Verfahren bleibt dennoch freiwillig. Wer einen Test ablehnt, darf mit FFP2-Maske dennoch zu seinem Angehörigen ins Zimmer, sofern es nicht ein allgemeines Besuchsverbot nach Corona-Fällen in einem Haus gibt.
Mecklenburg-Vorpommern hat strenge Besuchsregeln
Auch Pflegen & Wohnen setzt auf diese Strategie. Flotow wäre mit einer durch den Senat verbindlich vorgeschriebenen Testpflicht für Besucher einverstanden: „Wir appellieren zwar, dass bei einem Besuch Masken getragen werden. Aber natürlich können wir nicht kontrollieren, ob dies in den Zimmern auch geschieht. Und es reicht eine Infektion, um das Virus ins Heim zu tragen.
In Mecklenburg-Vorpommern muss jeder Besucher einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Auch hier werden kostenlose Tests in den Heimen angeboten.
Die weiteren Regeln sind an den Inzidenzwert gekoppelt: Derzeit dürfen Bewohner dürfen nur noch von einer vorher festgelegten Person Besuch kommen, da der Wert landesweit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt. Dieser Besucher darf jeden Tag kommen. Steigt der Wert auf über 100, ist ein Besuch nur noch dreimal in der Woche erlaubt, bei einer Inzidenz von mehr als 200 einmal pro Woche. Maßstab ist stets der landesweite Inzidenzwert.
Lockdown in Hamburg: Die folgenden Regeln gelten vom 16. Dezember bis zum 10. Januar.
- Private Treffen: Von Mittwoch an dürfen sich in Hamburg weiterhin nur fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen. Nur über die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember dürften größere Familien zusammen feiern. Ein Hausstand könne vier weitere Personen aus anderen Haushalten einladen. Kinder im Alter bis zu bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
- Einzelhandel: Ein Großteil der Läden muss schließen. Ausgenommen sind nur Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Körpernahe Dienstleistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, dürfen ebenfalls nicht stattfinden. Laut Beschluss der Ministerpräsidenten gehören dazu Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.
- Schulen: Ab Mittwoch wird die Anwesenheitspflicht ausgesetzt. Die Schulen und Kitas blieben aber bis zu den Weihnachtsferien geöffnet, sagte Tschentscher. So könnten Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schickten oder nicht. Die Ferien beginnen regulär am Freitag. Am Montag und Dienstag gibt es noch normalen Unterricht, wie Schulsenator Ties Rabe (SPD) betonte.
- Kindergärten: Es wird eine Betreuung sichergestellt. Viele Eltern würden als Berufstätige in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitswesen dringend gebraucht und seien auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen, erklärte der Bürgermeister.
- Spielplätze: Sie bleiben geöffnet. Die Schließung im Frühjahr habe auf einem wissenschaftlichen Irrtum beruht, sagte Tschentscher. Inzwischen sei klar, das gerade jüngere Kinder nicht infektionsgefährdet seien und nicht zum Infektionsgeschehen beitrügen.
- Silvester: Der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk werde in Hamburg verboten, sagte Tschentscher. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sei ebenfalls nicht erlaubt. In Hamburg gilt bereits ein Ausschankverbot von Alkohol.
- Alten- und Pflegeheime: Mitarbeiter und Besucher sollen regelmäßig Schnelltests machen.