Hamburg. Vermietern droht 10.000 Euro Geldbuße. CDU fordert konsequentere Anwendung des Gesetzes. Größte Vakanzen in diesen Bezirken.

Der Wohnungsmarkt ist angespannt, dennoch stehen in Hamburg 2074 Wohnungen leer. Das hat der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten André Trepoll und Anke Frieling mitgeteilt. Nach dem Wohnraumschutzgesetz liegt eine Zweckentfremdung der Wohnung vor, wenn sie länger als vier Monate leer steht.

Die Lage ist in den sieben Bezirken unterschiedlich: Den größten Leerstand verzeichnet der Bezirk Hamburg-Nord mit 657 Wohneinheiten, gefolgt von Hamburg-Mitte mit 443, Altona mit 358 und Harburg mit 270 Wohnungen. Der bevölkerungsreichste Bezirk Wandsbek folgt erst auf Rang fünf mit 183 leer stehenden Wohnungen, Eimsbüttel verzeichnet 128 und Bergedorf lediglich 35 nicht genutzte Wohneinheiten.

Nicht alle Bezirke sind über die Gründe für den Leerstand gleich gut informiert. Laut Senat teilten die Bezirke Hamburg-Mitte und -Nord mit, dass Anlass und Dauer der Vakanzen nicht statistisch erfasst würden. In den fünf anderen Bezirken stehen bereits durchgeführte oder anstehende Baumaßnahmen als Grund für die ausbleibende Nutzung im Vordergrund. In Altona zum Beispiel ist das in 84 Prozent der Fälle die Ursache. Die Ermittlung des Rechtsnachfolgers oder Erbstreitigkeiten folgen mit weitem Abstand als weitere Ursache. Die andauernde Ermittlung des Sachverhalts, der zu dem Leerstand führte, wurde in den fünf Bezirken in 135 Fällen als Grund genannt.

Lesen Sie auch:

Die leer stehenden Wohnungen werden von den Bezirken überwacht

„Die in Hamburg festgestellten Wohnungsleerstände sind überwiegend durch Baumaßnahmen bedingt und stehen im Einklang mit den Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes“, heißt es in der Senatsantwort. Es gehe in der Regel um Modernisierungen und Instandsetzungen, aber auch um die Schaffung neuen Wohnraums durch den Ausbau von Dachgeschossen.

Und doch: Einige Reparatur- oder Erweiterungsarbeiten erstrecken sich über einen erstaunlich langen Zeitraum. Einen Leerstand von länger als drei Jahren meldete Altona für 70 Wohnungen, Wandsbek für 21 und Bergedorf für sechs Wohnungen. In Altona stehen 70 Wohnungen seit zwei bis drei Jahren leer, Wandsbek, Eimsbüttel und Bergedorf folgen im einstelligen Bereich. Bei einer Vakanz von einem bis zwei Jahren liegt Altona mit 104 Wohnungen ebenfalls vorn, gefolgt von Wandsbek (83 Wohnungen), Eimsbüttel (54) und Bergedorf (zehn). Der größte Anteil entfällt auf den Zeitraum von vier bis zwölf Monaten: Altona kommt auf 147, Wandsbek auf auf 71, Eimsbüttel auf 68 und Bergedorf auf 16 Wohneinheiten.

Die leer stehenden Wohnungen werden von den Bezirken überwacht. Wenn kein nachvollziehbarer Grund für den Leerstand mehr vorliegt, also die Bauarbeiten zum Beispiel abgeschlossen sind, sollen die Bezirke gegen die Zweckentfremdung vorgehen. Von der bloßen Aufforderung zur Vermietung reichen die Maßnahmen bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Rechtswidriges Verhalten kann auch mit einer Geldbuße von mehr als 10.000 Euro geahndet werden, was in diesem Jahr in zwei Fällen (Eimsbüttel und Harburg) auch geschehen ist. Die meiste Bußgelder wurden in Eimsbüttel verhängt – insgesamt 32 in den Jahren 2019 und 2020. In fünf Fällen wurde ein Bußgeld zwischen 5000 und 10.000 Euro, in 24 Fällen zwischen 1000 und 5000 Euro fällig.

"Das Wohnraumschutzgesetz nützt nichts, wenn es nicht konsequent angewendet wird."

Nächster Schritt ist die Anordnung eines Wohnraumnutzungsgebots. Hiervon machte der Bezirk Hamburg-Nord am häufigsten Gebrauch: in 37 Fällen im Jahr 2019 und in 28 Fällen im laufenden Jahr. In Eimsbüttel, Wandsbek, Bergedorf und Harburg bewegen sich die Zahlen im einstelligen Bereich. Altona und Hamburg-Mitte lieferten keine Zahlen.

„Dass in Hamburg mehr als 2000 Wohnungen länger als vier Monate leer stehen, ist in Anbetracht des angespannten Wohnungsmarktes erschreckend“, sagte André Trepoll. „Der Senat behauptet immer wieder, alles zu tun, um die Lage in den Griff zu bekommen, doch die aktuellen Zahlen sind ein Armutszeugnis. Das Wohnraumschutzgesetz nützt nichts, wenn es nicht konsequent angewendet wird. Hier muss mehr getan werden“, sagte Trepoll.

André Trepoll ist in der CDU-Bürgerschaftsfraktion für Bezirkspolitik zuständig.
André Trepoll ist in der CDU-Bürgerschaftsfraktion für Bezirkspolitik zuständig. © dpa | Axel Heimken

„Es ist schon erstaunlich, wie oft dem Senat im Bereich Wohnungsbau und Stadtentwicklung wichtige Informationen fehlen“, sagte die CDU-Abgeordnete Anke Frieling. Für einige Bezirke könne der Senat gar keine Angaben zum Beispiel über die Gründe für den Leerstand machen. „Die Stadt scheint hier teilweise im Blindflug unterwegs zu sein, das ist dem Thema nicht angemessen“, so Frieling.

Der Senat weist darauf hin, dass die Wohnungsinhaber selbst oder Hausverwaltungen die Bezirke in den weit überwiegenden Fällen über die Leerstände informiert haben. Zudem seien einige Fälle durch eigene Aktivität der Behörden, durch Bürgerinnen und Bürger sowie durch die Berichterstattung der Medien bekannt geworden.