Hamburg. Es geht um Äußerungen bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts. Grote habe sein Amt als Senator missbraucht, so die AfD.

Die AfD-Bürgerchaftsfraktion hat nach eigenen Angaben beim Hamburgischen Verfassungsgericht Klage gegen Innensenator Andy Grote (SPD) eingereicht. Es gehe um Äußerungen des Senators bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts im Juni dieses Jahres, wie die Fraktionsvorsitzenden Dirk Nockemann und Alexander Wolf am Dienstag mitteilten. Grote habe dabei sein Amt als Senator missbraucht, „um gegen die AfD zu agitieren“. „Der "Verfassungssenator" hat damit gegen die Verfassung verstoßen“, sagte Wolf.

Grote habe die Einschätzung geäußert, dass die AfD ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke. Wörtlich habe er gesagt: „Das kann man auch in Hamburg beobachten, unter anderem durch die Ablehnung der staatlichen Maßnahmen und die Forderung der Aufhebung an staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie. (...) Und in ihren Haltungen sozusagen sich noch stärker als Antipol quasi zu allem positioniert, was auf Senats-, Regierungsebene und überhaupt von den anderen Parteien politisch verfolgt wird.“

Informationen im politischen Meinungskampf eingesetzt?

Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat Grote dabei auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Amts zur Verfügung standen, und diese im politischen Meinungskampf eingesetzt.

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Wolf verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vom Februar, in dem festgestellt worden sei, „dass die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung dort endet, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt“.

Auch Grote „muss sich an Recht und Gesetz halten“, sagte Nockemann. „Es wird Zeit, dass wir unsere Demokratie und unsere Verfassung – auch vor übereifrigen Regierungsvertretern – schützen.“