Hamburg. Der Senat hat am Dienstag eine neue Gebührenordnung beschlossen. Für die Hamburger wird unter anderem die Müllentsorgung teurer.

Der Hamburger Senat hat am Dienstag die Anhebung verschiedener städtischer Gebühren zum 1. Januar 2021 beschlossen. So steigen die Kosten für die Gehwegreinigung durch die Stadtreinigung, die Hausbesitzer zahlen müssen, um durchschnittlich 1,6 Prozent. Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern werden um bis zu 2,9 Prozent angehoben.

Die Gebührenerhöhungen im Bereich der Restmüll- und Bioabfallentsorgung führen bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer monatlichen Mehrbelastung von 0,51 Euro bzw. von jährlich 6,12 Euro.

Gebührenerhöhungen in Hamburg zwischen zwei und drei Prozent

Wird Sperrmüll auf Bestellung auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes abgeholt, bleibt die Gebühr für die ersten acht Kubikmeter unverändert. Bei Sperrmüllabholungen innerhalb des Gebäudes wird eine neue Gebühr in Höhe von 50 Euro für die ersten acht Kubikmeter eingerichtet. Neu in der Gebührenordnung ist: Künftig ist für Feuerwehreinsätze zur Tierrettung eine Gebühr zu zahlen. Sie bemisst sich nach dem entstandenen Aufwand.

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Die meisten Gebührenanpassungen bewegten sich in einem Rahmen von rund zwei bis drei Prozent, so der Senat. „Gerade in der Corona-Krise gilt: Gebührenanpassungen müssen mit Augenmaß erfolgen“, sagt Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Erfreulich sei, dass die Gebühren für die Sielbenutzung stabil blieben.

Einzelbeispiele zur Gebührenerhöhung in Hamburg:

  • Gehwegreinigung: Die Gebühr für Wege, die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt um durchschnittlich 1,6 Prozent. Ein Besitzer eines Einfamilienhauses mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz (Gebührenklasse 001) zahlt danach pro Frontmeter monatlich einen Cent mehr. Die Mehrkosten belaufen sich auf 1,80 Euro pro Jahr
  • Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern werden um bis zu 2,9 Prozent angehoben. Die Gebührenerhöhungen im Bereich der Restmüll- und Bioabfallentsorgung führen bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer monatlichen Mehrbelastung von 0,51 Euro bzw. von jährlich 6,12 Euro
  • Sperrmüllentsorgung: Wird Sperrmüll auf Bestellung auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes abgeholt, bleibt die Gebühr für die ersten 8 m³ unverändert. Bei Sperrmüllabholungen innerhalb des Gebäudes wird eine neue Gebühr in Höhe von 50 Euro für die ersten 8 m³ eingerichtet
  • Tierrettung: Künftig ist für Feuerwehreinsätze zur Tierrettung auch in Hamburg eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr bemisst sich nach dem entstandenen Aufwand.

Hamburger Gebührenhilfen ermöglichen zinslose Stundungen

Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seit Ende März geltenden Gebührenhilfen für Gewerbetreibende sind zudem bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Die verschiedenen Hamburger Gebührenhilfen ermöglichen zinslose Stundungen und angemessene Anpassungen von städtischen Gebühren für besonders betroffene Branchen und Betriebe sowie Erleichterungen bei den Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Schausteller.

Andreas Dressel betont: „Es ist ein ganz wichtiges Signal für alle betroffenen Gewerbetreibenden, dass wir die Gebührenhilfen auch für 2021 verlängern. Nicht nur für die Gastronomie kann das ein wichtiger Baustein sein, um aus der Corona-Krise rauszukommen.“