Hamburg. Die Kläger kritisieren, dass ohne Gerichtsbeschluss mit Trojaner-Software Computer und Handys ausgespäht werden dürften.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt mit anderen Organisationen in Karlsruhe gegen neue Überwachungsbefugnisse von Hamburger Polizei und Verfassungsschutz. Dabei haben die Kläger auch die Bundesebene im Blick, wie die GFF am Montag mitteilte. Es gehe darum, Grundsatzfragen zum Einsatz von Geheimdienst-Trojanern frühzeitig durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. Die Beschwerde sollte am Montag eingereicht werden. Ein Gerichtssprecher konnte den Eingang noch nicht bestätigen.
Mit Trojaner-Software lassen sich Computer und Handys ausspähen. Die Kläger kritisieren, dass sich das Hamburger Amt für Verfassungsschutz seit einer Gesetzesänderung im April ohne Gerichtsbeschluss in Geräte bestimmter Personen hacken könne. Das verletze das vom Bundesverfassungsgericht ausgeformte IT-Grundrecht und das Telekommunikationsgeheimnis.
Beschwerde auch gegen automatisierte Personenprofile
Unter den Klägern sind laut GFF auch Journalisten, die die vertrauliche Kommunikation mit Informanten gefährdet sehen. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich außerdem gegen automatisierte Personenprofile, die die Polizei nun zur Vorbeugung von Verbrechen aus verschiedenen Daten erstellen dürfe.
Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, begrüßt die Verfassungsklage. "Schon während des Gesetzgebungsprozesses wurden von uns und von Sachverständigen schwere verfassungsrechtliche Bedenken an den Gesetzen formuliert", erklärt Celik. Trotzdem drücke die rot-grüne Mehrheit die weitreichenden Änderungen im Eiltempo durch. "Eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend notwendig", so Celik.
Die GFF klagt in Karlsruhe auch schon gegen Polizei- oder Verfassungsschutzgesetze aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg.