Hamburg. Anlass: Ein Behördensprecher hatte die Partei kritisiert. Das verletze das Neutralitätsgebot staatlicher Stellen.

Die CDU hat dem Senat vorgeworfen „gegen das Gebot staatlicher Neutralität“ zu verstoßen. Anlass ist eine Aussage des Sprechers von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne), Jan Dube, in einem Abendblatt-Artikel vom September.

Darin hatte Dube die CDU kritisiert. In dem Artikel ging es darum, dass das von Rot-Grün in Hamburg beschlossene Verbot neuer Ölheizungen ab 2022 nicht greift, weil der Bund im Sommer ein eigenes Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit längeren Fristen verabschiedet hat. Das Landesgesetz wird damit hier wirkungslos. Laut GEG werden reine Ölheizungen erst 2026 verboten.

CDU: "Kerstan hat Parlament bewusst getäuscht"

CDU-Energiepolitiker Stephan Gamm hatte Kerstan vorgeworfen, er habe das Hamburger Gesetz in die Bürgerschaft eingebracht, obwohl er von der kommenden Bundesregelung gewusst habe. Dies sei ein „neuer Tiefpunkt der parlamentarischen Arbeit“, so Gamm, der von „bewussten Täuschungen, Halbwahrheiten, Ignoranz und der Abwesenheit von politisch verantwortlichem Handeln“ sprach.

Auch im Wahlkampf habe Kerstan „aus Kalkül alle Hamburger und das Parlament bewusst getäuscht“. Kerstans Sprecher wies dies in dem Artikel als „Unsinn“ zurück. Das GEG sei erst im Juli 2020 verabschiedet worden. „Statt im Nachhinein Hamburgs ehrgeizige Pläne zu kritisieren, hätte Hamburgs CDU das Klimaschutzgesetz unterstützen und sich bei ihren Unionskollegen im Bund für eine Länderöffnungsklausel stark machen können.“ Es sei „merkwürdig, dass die Partei, die im Bund unser Klimaschutzgesetz ausbremst, dieses jetzt kritisiert“.

Sachlicher Rahmen muss gewahrt bleiben

Für CDU-Verfassungspolitiker André Trepoll hat der Sprecher damit „seine politische ‚Antihaltung‘ gegenüber der CDU in seiner Funktion als Behördensprecher öffentlich kundgetan“. Dabei sei es „dem Senat verboten, auf Ressourcen zurückzugreifen, die allein aufgrund des Regierungsamtes zur Verfügung stehen, und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf einzusetzen“, so Trepoll. „Sollte es wieder vorkommen, dass vom Steuerzahler bezahlte Behördensprecher in den parteipolitischen Diskurs einsteigen, bleibt nur noch der Gang vor das Hamburgische Verfassungsgericht, um den Senat an seine verfassungsgemäßen Rechte zu erinnern.“

In seiner Antwort auf eine von Trepoll gestellte Kleine Anfrage betont der Senat dagegen, dass das Neutralitätsgebot nicht bedeute, „dass die Regierung Angriffe auf ihre Politik widerstandslos hinnehmen muss“. Vielmehr sei sie nach Urteilen höchster Gerichte „durchaus berechtigt, gegen ihre Politik gerichtete Angriffe öffentlich zurück-zuweisen“.

Und: „Bei der Art und Weise der Reaktion darf die Schärfe des Angriffs durchaus berücksichtigt werden, so lange insgesamt ein sachlicher Rahmen gewahrt ist.“ Es gehöre zu den Aufgaben der Behördensprecher, die Regierungspolitik zu erläutern und zu verteidigen.