Hamburg. Nach dem Nachweis des für Vögel hochgefährlichen Erregers bei inzwischen sechs Wildtieren in der Stadt reagiert die Behörde.
Die Zahl der Wildvögel in Hamburg, bei denen der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde, ist auf sechs gestiegen. Das teilte die Verbraucherschutzbehörde am Freitag mit. Bereits seit Freitag gilt eine hamburgweite Stallpflicht für Geflügel. Die Verbraucherschutzämter haben zudem eine Hotline geschaltet, unter der man den Fund toter Vögel melden kann.
"Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies den Behörden melden", heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Behörde. Die Hotline ist unter Rufnummer 040 42837-2200 rund um die Uhr zu erreichen. "Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht", heißt es weiter. Nur so lasse sich herausfinden, ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben sei.
In ganz Hamburg gilt die Stallpflicht
Bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln müssen sich die Hamburger jedoch keine Sorgen machen. Nach Angaben der Behörde sterben viele Vögel an Entkräftung oder Altersschwäche: "Diese verendeten Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Grundstück gefunden werden, in der Restmülltonne entsorgt werden."
Die hamburgweite Stallpflicht bedeutet: Geflügel wie Hühner und Gänse dürfen nun bis auf Weiteres nicht mehr ins Freie. So soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Auch die Alsterschwäne müssen nun etwas früher als geplant ins Winterquartier, "obwohl sie nicht unter die Verordnung fallen, weil es Wildtiere sind“, wie Schwanenvater Olaf Nieß erklärt. „Aber weil es ein besonderer und schützenswerter Bestand ist, werden wir das auch machen.“
Geflügelpest: Alsterschwäne kommen ins Winterquartier
Die Schwäne sollen nun in Grüppchen zu ihrem regulären Winterquartier gebracht werden. „Wir werden das in der kommenden Woche zum Abschluss bringen“, so Nieß. Üblicherweise ist die Umsiedelung der rund 120 Schwäne aus ihren Brutgebieten zum Winterquartier am Eppendorfer Mühlenteich immer ein großes Spektakel, das von vielen Menschen beobachtet wird. In diesem Jahr soll die Arbeit von Nieß und seinem Team coronabedingt weitgehend ohne Aufsehen zu erregen vonstatten gehen.
Der Schwanenvater geht davon aus, dass sich die Zahl der gefundenen Vögel in den kommenden Tagen noch erhöhen wird. „Auch, weil die Menschen im Moment aufmerksamer sind und mehr melden.“
Geflügelpest – Stallpflicht in Hamburg betrifft folgende Tiere:
- Hühner
- Truthühner
- Perlhühner
- Rebhühner
- Fasane
- Laufvögel
- Wachteln
- Enten
- Gänse
Deswegen sind ab sofort auch Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben bis auf weiteres verboten. Verstöße gegen diese Verfügung können teuer werden: Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet.
Hamburgweite Stallpflicht gravierender Eingriff für Geflügelhalter
"In Hamburg wurde der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 mittlerweile bei vier Wildvögeln nachgewiesen", heißt es in der aktuellen Mitteilung der Behörde. Wesentlich höher ist die Zahl in Schleswig-Holstein, wo es inzwischen in mehr als 100 Fällen Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln gibt. Dort wurde die Geflügelpest zudem in zwei Geflügelhaltungen festgestellt. Das war Auslöser dafür, dass eine landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet wurde.
Die Hamburger Verbraucherschutzbehörde weist darauf hin, dass die stadtweite Stallpflicht das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Haus- und Nutztierbestände deutlich einschränken kann. "Eine solche Maßnahme ist für viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein gravierender Eingriff", heißt es weiter. "Oberste Priorität muss aber sein, einen Ausbruch in einem Bestand zu verhindern, da betroffene Tiere getötet werden müssten."