Hamburg. Observationen, die zur Festnahme führten, seien widerrechtlich gewesen. Zudem solle ein Exempel an den Angeklagten statuiert werden.
Im Prozess um angeblich geplante Brandanschläge zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg hat die Verteidigung Freispruch für alle drei Angeklagten gefordert. Die Anwälte beendeten am Dienstag ihre Plädoyers vor der Strafkammer am Landgericht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Beschuldigten – zwei Männer im Alter von 32 und 28 Jahren sowie eine 29-jährige Frau – sollen in der Nacht zum 8. Juli vergangenen Jahres möglichst zeitgleiche Brandanschläge an vier Orten in Hamburg geplant haben. Unter den Zielen sei auch das Wohnhaus von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) gewesen. Die drei übrigen Ziele sollen Geschäftsräume und ein Fahrzeug zweier Immobilienunternehmen gewesen sein.
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Für den 32-Jährigen hat die Generalstaatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft beantragt, für den 28-jährigen Mitangeklagten und die 29 Jahre alte Frau eine Strafe von jeweils drei Jahren. Die drei Beschuldigten waren in der Nacht zum 8. Juli 2019 in einem Park im Stadtteil Eimsbüttel von zivilen Polizisten festgenommen worden, bevor sie zur Tat schreiten konnten.
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Nach Ansicht der Verteidiger waren die Observationen, die zur Festnahme ihrer Mandanten geführt haben, rechtsbeugerisch und willkürlich unter Umgehung des Richtervorbehalts angeordnet worden. Die Erkenntnisse aus den Observationen seien daher nicht verwertbar. Zudem erklärte die Verteidigung nach Angaben der Gerichtspressestelle, in dem Verfahren werde von der Staatsanwaltschaft Gesinnungsstrafrecht betrieben. Es solle ein Exempel statuiert werden. Das Gericht will sein Urteil am Donnerstag verkünden.