Hamburg. Was mit dem “Barefood Deli“ und “Henry likes Pizza“ nun geschieht. Derweil beschäftigt den Schauspieler die Klage einer Autorin.

Til Schweiger ist ein vielbeschäftigter Mann, steht vor und hinter der Kamera, hat das Design für ein Hotel an der Ostsee und eine Lodge in Südafrika entworfen – doch mit seinen Restaurants lief es offenbar nie so ganz rund: Nun zieht sich der Schauspieler ("Tatort", "Honig im Kopf") in Hamburg aus der Gastronomie zurück. Und eine Autorin seines Kinohits "Keinohrhasen" hat vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg erzielt.

Wie Schweiger (56) der "Bild" sagte, steigt er aus dem Restaurant "Barefood Deli" in der Innenstadt und dessen Ableger "Henry likes Pizza" auf der Uhlenhorst aus. „Nach intensiven, aber wunderbaren Jahren des Aufbaus von ‚Barefood Deli‘ habe ich mich entschieden, das Restaurant abzugeben. Ich bleibe natürlich als Lizenzgeber weiter Teil der von mir kreierten Marke", sagte der Kino-Star der Zeitung.

Til Schweiger: Abzocke-Vorwürfe wegen Leitungswasser im "Barefood Deli"

Schon ein Jahr nach Eröffnung geriet das "Deli" 2017 in die Schlagzeilen, weil Schweiger dort Leitungswasser für 4,20 Euro pro Liter ausschenken ließ. In den Jahren darauf gab es Schließungsgerüchte um seine Gastro-Projekte.

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Doch dazu soll es auch jetzt nicht kommen: „Ich möchte mich aktuell beruflich hundert Prozent auf meine Filme und die Marke ‚Barefoot‘ fokussieren“, sagte Schweiger weiter. Die beiden Hamburger Restaurants soll Schweigers Geschäftsführer Michael Ränsch fortführen.

Drei Dinge, die man über Til Schweiger wissen muss

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    „Keinohrhasen“-Streit: Autorin darf Einnahmen einsehen

    Derweil muss Schweiger sich noch mit einem Rechtsstreit auseinandersetzen. Die Drehbuchautorin Anika Decker darf Einblick nehmen in die Einnahmen von Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“. Das Landgericht Berlin gab nach Angaben vom Dienstag in erster Instanz dem Auskunftsbegehren gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme sowie gegen einen Film- und Medienkonzern im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme statt. Zum Verkündungstermin mussten die Parteien nicht erscheinen.

    Drehbuchautorin Anika Decker und Til Schweiger mit dem Publikumspreis des Bayerischen Filmpreises für
    Drehbuchautorin Anika Decker und Til Schweiger mit dem Publikumspreis des Bayerischen Filmpreises für "Keinohrhasen". © dpa

    Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen der Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche – also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste. Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Die beteiligten Parteien wollten sich vorab nicht zu dem Verfahren äußern.

    "Keinohrhasen"-Autorin hat möglicherweise Anspruch

    „Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte Millionen Besucher. Hintergrund der Klage ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

    Die Zivilkammer 15 des Landgerichts begründete die Entscheidung einer Mitteilung zufolge damit, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Dabei könne es offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei.