Hamburg. Bei großer Corona-Kontrolle in der Harburger Innenstadt deckten die Beamten auch kuriose Verstöße auf.

Zwei Anzeigen wegen Urkundenfälschung, 28 teilweise erhebliche Geldstrafen von bis zu mehreren Tausend Euro und diverse Verwarnungen sind das Ergebnis einer nahezu flächendeckenden Kontrolle zur Einhaltung der Corona-Regeln im Harburger Innenstadtbereich. Bereitschaftspolizisten hatten dort am Donnerstag mehr als 133 Geschäfte überprüft, darunter 70 Gastronomiebetriebe.

Corona-Kontrolle: Gastwirt muss zum dritten Mal Strafe zahlen

Mit aus dem Internet heruntergeladenen Attesten, die sie später selbst ausfüllten, hatten sich in einem Einkaufscenter eine Frau (48) und ihr Sohn (17) selbst von der Maskenpflicht „befreien“ wollen. „Ein Attest ist wie eine Urkunde“, sagte ein Polizeibeamter. Gegen beide seien Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet worden. Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Verstöße geahndet.

Die aktuellen Entwicklungen zur Covid-19-Pandemie im Norden lesen Sie in unserem täglichen Corona-Newsblog.

In der Wilstorfer Straße im Phoenix-Viertel gingen die Polizisten von Tür zu Tür und kontrollierten jedes Geschäft. Dort wurde bereits zum dritten Mal in der Gaststätte Casablanca festgestellt, dass sich der Betreiber nicht an die Auflagen hält. 2000 Euro Strafe soll er deshalb jetzt zahlen. Der erste Verstoß war bereits mit 500 Euro, der zweite mit 1000 Euro geahndet worden. „Der Betrag verdoppelt sich mit jedem Verstoß“, so ein Beamter. „Vor allem beim Führen der Kontaktdatenlisten gibt es immer noch erhebliche Defizite.“

Lesen Sie auch:

Per Haftbefehl gesuchte Frau bei Corona-Kontrolle entdeckt

Während die Beamten in den Einkaufszentren kaum Verstöße feststellten und die Kontrollen dort begrüßt wurden, waren es vor allem viele kleine Läden im Phoenix-Viertel, in denen die rund 30 eingesetzten Polizisten „Corona-Knöllchen“ verteilen mussten. Außerdem gab es auch „Beifang“. In 30 Fällen mussten die Polizisten Identitäten feststellen. Mehrere Platzverweise wurden ausgesprochen.

Bei der Überprüfung eines Kulturvereins stellten die Beamten fest, dass eine Mitarbeiterin wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe per Haftbefehl gesucht wurde. Allerdings bewahrte der Betreiber die Frau vor der Haft, indem er den Betrag beglich.

In sieben Fällen blieb es bei mündlichen Verwarnungen, die vor allem gegen Mitarbeiter von Geschäften ausgesprochen wurden, die noch Plexiglasvisiere trugen. Auch das ist nach den neuen Regeln nicht mehr ausreichend.