Hamburg. In Hamburg gelten nun neue Corona-Regeln. Unsere Karte zeigt, wo der Mund-Nasen-Schutz im Freien getragen werden muss.

Wegen steigender Corona-Zahlen verschärft Hamburg mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht. In öffentlichen Gebäuden und auf mehreren belebten Straßen und Plätzen der Hansestadt muss vom Montag an ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Senat veröffentlichte eine Karte, auf der die betroffenen Straßen und Plätze markiert sind, auf denen auch im Freien eine Maskenpflicht gilt.

Dazu zählen zu bestimmten Tageszeiten die Reeperbahn mit mehreren Seitenstraßen, die St. Pauli-Landungsbrücken und das Schulterblatt im Schanzenviertel. Auch auf dem Ballindamm (vor der Europa Passage), am Steindamm und auf dem Steintorplatz am Hauptbahnhof sowie auf dem Mühlenkamp in Winterhude gibt es Bereiche mit Maskenpflicht, ebenso auf einigen Straßen in Ottensen.

Maskenpflicht in Hamburg: Gesichtvisiere nicht mehr anerkannt

In öffentlichen Gebäuden, auf Demonstrationen und Großveranstaltungen sowie von Beschäftigten in Gas­tronomiebetrieben muss nun ebenfalls grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Gesichtsvisiere werden nicht mehr als ausreichend anerkannt, weil sie die Verbreitung des Virus über Aerosole nicht verhindern. Das bei Verstößen drohende Bußgeld soll von 80 auf 150 Euro angehoben werden, was aber nach Angaben der Sozialbehörde noch offiziell verkündet werden muss.

Die Polizei hat am Sonnabend erneut viele Lokale und Bars auf die Einhaltung der Corona-Regeln überprüft. Ein Schwerpunkt war das Vergnügungsviertel rund um die Reeperbahn. Die Große Freiheit wurde wegen Überfüllung geräumt und kurzzeitig gesperrt.

Auch einige Bars mussten auf Anweisung der Polizei vorübergehend schließen. Teilweise stellten sich Türsteher den Polizisten in den Weg und versuchten, die Kontrolle einzelner Läden hinauszuzögern. Hintergrund der Kon­trollen sind besonders viele Infektionen in der Gruppe der 20- bis 40-Jährigen.

Besonders viele Infektionen bei 20- bis 40-Jährigen

Die von Menschen dieser Altersgruppe gern besuchten Bars und Clubs gelten als mögliche Ansteckungsherde. Schon am Freitagabend waren mehr als 250 Beamte bei einer ähnlichen Großkontrolle im Einsatz gewesen. In 182 von 700 Betrieben stellte die Polizei an diesem Wochenende Verstöße fest.

Nach offiziellen Angaben haben sich in Hamburg am Sonntag 52 neue Corona-Fälle ergeben. Wie die Gesundheitsbehörde mitteilte, lag der Sieben-Tage-Wert pro 100.000 Einwohner bei 38,1. Damit ist die sogenannte Inzidenz weiterhin über dem als kritisch geltenden Wert von 35. Am Sonnabend waren 98 neue Fälle gemeldet worden, der Sieben-Tage-Wert pro 100.000 Einwohner hatte 38,8 betragen.

Das Coronavirus in Deutschland und weltweit

Seit Beginn der Pandemie infizierten sich in Hamburg 8963 Menschen mit dem Virus Sars-CoV-2. Rund 7100 gelten nach Schätzung des Robert-Koch-Instituts als geheilt. Das sind 100 mehr als am Vortag. Bislang starben nach Angaben des Instituts für Rechtsmedizin am UKE 241 Hamburger an Covid-19.

Corona-Ausbruch auf Sylt befürchtet

Bei der Erfassung der Corona-Fälle in der Hansestadt hat es am Wochenende erneut ein technisches Problem gegeben. Wie ein Sprecher der Sozialbehörde bestätigte, ist eine zweistellige Zahl von Infektionen noch nicht in den veröffentlichten Daten enthalten. Zu Wochenbeginn soll die Zahl demnach korrigiert werden, sobald alle Daten vorliegen.

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Unterdessen geht auch auf Sylt die Angst vor einem Corona-Ausbruch um. Ein infizierter Mann hatte angegeben, an einer Party in einer Bar in Westerland teilgenommen zu haben. Das zuständige Gesundheitsamt teilte mit, der Infizierte habe vor dem Auftreten erster Symptome und einem Test das „American Bis­tro“ besucht. Nach seiner Erinnerung seien dort in der Nacht zum 4. Oktober 70 bis 100 Menschen anwesend gewesen.

Party könnte Superspreader-Ereignis werden

„Diese Party könnte ein Superspreader-Ereignis werden“, sagte die Leiterin des Fachbereichs Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen der Kreisverwaltung Nordfriesland, Nina Rahder. Das Amt bat alle Personen, die sich in jener Nacht ab 23.30 Uhr in dem Lokal aufgehalten haben, sich über die Hotline 0800/200 66 22 zu melden. Bis zum Sonntag seien rund 200 Anrufe eingegangen, außerdem 50 E-Mails.

Die weit über Hamburg bekannte Hamburger UKE-Professorin Marylyn Addo spricht an diesem Montagabend (ab 18.30 Uhr) vor ausverkauftem Hörsaal über das Thema „Wie Viren die Menschen erobern – und wie wir uns schützen können“. Der Vortrag wird live bei abendblatt.de zu sehen sein.

Corona-Krise: Hier gilt die Maskenpflicht in Hamburg (Stand: 10. Oktober)

  • in der Stralsunder Straße, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
  • auf dem Steintorplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
  • auf dem Ballindamm im räumlichen Bereich vor dem Gebäude mit der Hausnummer 40, abgegrenzt durch die Straßen Ballindamm und Bergstraße, täglich von 15 Uhr bis 18 Uhr
  • in der Straße Große Freiheit im räumlichen Bereich von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 47, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  • in der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  • in der Talstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 36, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
  • auf dem Hans-Albers-Platz einschließlich der Friedrichstraße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 11 beziehungsweise 24 bis 21 beziehungsweise 28, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  • auf der Straße Reeperbahn einschließlich der Plätze Nobistor und Spielbudenplatz, abgegrenzt durch den Millerntorplatz, die Straße Zirkusweg, die Holstenstraße und den Finkenpark sowie in der Straße Spielbudenplatz im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
  • auf der Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 20 Uhr bis 24 Uhr
  • auf dem Alma-Wartenberg-Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag
  • in der Straße Hohenesch im räumlichen Bereich von und einschließlich den Hausnummern 1 beziehungsweise 6 bis zur Bahrenfelder Straße, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag
  • in der Straße Mühlenkamp im räumlichen Bereich zwischen der Körnerstraße und der Preystraße, täglich von 12 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag
  • auf den Sankt-Pauli-Landungsbrücken einschließlich der dort befindlichen Pontonanlage und den Brücken 1 bis 10, montags bis freitags jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags jeweils von 11 Uhr bis 18 Uhr
  • Im Einzelfall kann die Polizei auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eine räumlich begrenzte Maskenpflicht anordnen, wenn dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist, beispielsweise, wenn das Abstandsgebot durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.