Hamburg . Bis zum 1. Mai 2021 soll die Außengastronomie Heizpilze und Wärmestrahler nutzen dürfen. Zunächst gab es Streit bei den Grünen.

Die rot-grüne Koalition macht den Weg frei für eine Nutzung von Heizpilzen und Wärmestrahlern in der Außengastronomie bis zum 1. Mai 2021. Im Prinzip sollen auch die Weihnachts- und Wintermärkte stattfinden, wenn die Entwicklung der Corona-Pandemie dies zulässt.

In einem dem Abendblatt vorliegenden, gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen für die heutige Bürgerschaftssitzung wird der Senat aufgefordert, die Außengastronomie bis zum Frühjahr des kommenden Jahres in allen Bezirken zu genehmigen. Das schließe die in diesem Jahr ermöglichten erweiterten Sondernutzungen ein. „Wo es die jeweilige Situation vor Ort und der Brandschutz erlauben, soll großzügig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, temporäre Überdachungen (Zeltdächer oder dergleichen) und Windschutz … zu genehmigen“, heißt es in dem Antrag.

Gastronomiebetriebe sollen „Klimabonus“ erhalten

Außerdem solle sich der Senat dafür einsetzen, dass „der Betrieb von Wärmestrahlern, gleich welcher Technologie – insbesondere von sog. Heizpilzen – … gestattet bzw. geduldet wird“. Mit Blick „auf die kalte und nasse Jahreszeit“ sei es erforderlich, Möglichkeiten zu schaffen, die Außenflächen „für das gesellschaftliche Leben so gut wie möglich nutzbar“ zu machen. Diese Regelung soll allerdings nur dort gelten, wo die Geräte bereits vorhanden sind. SPD und Grüne wollen zeitlich begrenzt „die Beheizung der Außenflächen im Rahmen des ökologisch Vertretbaren ermöglichen“.

Ein Anreiz, neue Geräte anzuschaffen, soll ausdrücklich nicht gegeben werden. Deswegen wird der Senat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Heizpilze und Wärmestrahler in der Außengastronomie „vom 2. Mai 2021 an dauerhaft nicht mehr genehmigungsfähig“ sind. Gastronomiebetriebe, die auf den Einsatz der Heizpilze verzichten, sollen einen „Klimabonus“ erhalten.

Heizpilze in Hamburg erlauben? Bei den Grünen gab es Streit

Mit der zwischen SPD und Grünen jetzt gefundenen Regelung geht ein koalitions-interner Streit zu Ende. Zunächst hatten die grün mitregierten Bezirke Altona, Eimsbüttel und Nord die Nutzung der klimaschädlichen Heizstrahler abgelehnt, während sie in Mitte ohne grüne Beteiligung erlaubt werden sollten. Zudem war innerhalb der Grünen ein Streit entbrannt, weil sich unter anderem Bezirkssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) für den Einsatz der Heizstrahler ausgesprochen hatte, um der coronageplagten Gastronomie weitere Einkünfte zu ermöglichen.

Der rot-grüne Antrag will jetzt eine einheitliche Regelung für Hamburg herstellen. Die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen kündigte an, der Senat werde nach der Entscheidung der Bürgerschaft in der kommenden Woche einen Beschluss fassen, auf dessen Basis der für das Wegerecht zuständige Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) eine entsprechende Senatsanweisung erlässt.

Märkte sollen ein Nachhaltigkeitskonzept erarbeiten

Rot-Grün will auch die Weihnachts- und Wintermärkte genehmigen, wenn auch unter Auflagen. „Weihnachts- bzw. Wintermärkte sind ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Weihnachtszeit, sie gehören religionsübergreifend zu den traditionellen Veranstaltungen, die insbesondere in der Winterzeit den Menschen Entlastung und Freude im Alltag bieten“, heißt es in dem Antrag. Voraussetzung für eine Genehmigung soll die Vorlage eines Corona-Schutzkonzepts sein, das die Gesundheitsämter abnehmen müssen.

Außerdem sollen die Märkte möglichst ein Nachhaltigkeitskonzept erarbeiten. „Die nun anstehende Neukonzeption oder Reorganisation der Weihnachtsmärkte ermöglicht es, einen Fokus auf die nachhaltige Ausrichtung von Märkten zu richten“, schreiben die Koalitionsfraktionen. Die Veranstalter der Märkte sollen sich Rat von Bezirksämtern oder dem Netzwerk „Green Events“ holen. Außerdem soll der Senat prüfen, „inwiefern eine finanzielle Unterstützung in Anlehnung an die Unterstützung des Winterdoms möglich ist“.

„Ob Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden können, ist noch nicht absehbar“, sagte Miriam Putz, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Pandemie habe die Stadt nach wie vor fest im Griff. „Aber wir wollen mit unserem Antrag die Grundlage dafür schaffen, dass einer Genehmigung nichts im Wege steht, falls das Infektionsgeschehen es zulässt“, sagte Putz. Mit dem zeitlich begrenzten Einsatz von Wärmestrahlern solle auf die besonders kritische Situation in der Gastronomie reagiert werden.

CDU bemängelt Führungslosigkeit des Senats

Formal gesehen legen SPD und Grüne einen Zusatzantrag zu dem CDU-Antrag vor, der ebenfalls die Genehmigung von Weihnachtsmärkten zum Ziel hat. „Was für eine peinliche Posse: Noch vor zwei Wochen haben SPD und Grüne unseren Antrag auf Genehmigung von Heizpilzen in der Hamburgischen Bürgerschaft abgelehnt. Dann haben sie sich zwei Wochen öffentlich zu dem Thema gestritten“, sagte David Erkalp, Fachsprecher für Handel und Tourismus der CDU-Fraktion.

Mehrere rot-grüne Bezirksfraktionen hätten die Genehmigung von Heizpilzen abgelehnt. „Und anstatt dass jetzt der Senat die Bezirke einfach anweist, muss noch erst ein Antrag in der Bürgerschaft beschlossen werden. Da zeigt sich leider erneut eine gewisse Führungslosigkeit im Senat im Umgang mit der Corona-Krise und den wirtschaftlichen Folgen“, sagte Erkalp.

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Auch bei der Genehmigung von Weihnachtsmärkten und dem Winterdom habe die CDU den rot-grünen Senat „zum Jagen tragen“ müssen. „Das alles hätte Hamburg viel früher haben können. Für die Schausteller und Gastronomen hätte das deutlich mehr Planbarkeit und Vorbereitungszeit ermöglicht“, sagte Erkalp. Dennoch sei es gut, dass sich die Hamburgerinnen und Hamburger auf Druck der CDU auch in diesem Jahr auf Weihnachtsmärkte und Winterdom freuen könnten.