Hamburg. Der Hamburger Rapper wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt – und muss mehr als eine halbe Million Euro Strafe zahlen.

Er schien eisern entschlossen, cool zu bleiben. Nicht ausfallend werden, sondern sich zurückhalten: Mit beherrschter Miene lauschte Gzuz, Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, dem Urteil des Amtsgerichts, das den Gangsta-Rapper für 18 Monate ins Gefängnis schickt und ihm darüber hinaus eine Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro auferlegt.

Mit Blick auf den Angeklagten Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Klauß heißt, sagte der Amtsrichter: „Herr Klauß! Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast.“ Diese Bemerkung quittierte der 32-jährige Hip-Hopper noch mit einem Lächeln, das wohl süffisant wirken sollte, doch eher verkrampft daherkam.

Gzuz beschränkt sich auf vergleichsweise dezenten Protest

Schließlich jedoch sprudelte es aus dem vielfach vorbestraften Angeklagten heraus. Als Amtsrichter Johann Krieten dem Rapper noch mit auf den Weg gab: „Sie sind ein Sozialrüpel. Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders auf das Übelste“, schnappte der Hamburger zurück: „Sie auch!“

Es war die erste deutlich hörbare Bemerkung, die der 187-Strassenbande-Frontmann an diesem finalen Verhandlungstag äußerte, nachdem er die Gelegenheit zum letzten Wort mit einem lauten und deutlichen „Nein“ abgelehnt hatte. Bis zu seinem Zwischenruf hatte sich Gzuz noch darauf beschränkt, während der Urteilsbegründung wiederholt mit seinem Verteidiger Christopher Posch zu tuscheln.

Das war ein noch vergleichsweise dezenter Protest und so ganz anders als an früheren Verhandlungstagen, als Gzuz mit Zwischenrufen und mit unflätigen Bemerkungen störte, als er auch schon mal des Saales verwiesen wurde, als er an so manchem Vormittag sichtbar übermüdet und verkatert mehr in seinem Stuhl hing als aufrecht saß.

Gzuz' Verteidiger kündigt Rechtsmittel an

Anderthalb Jahre hinter Gitter also und eine satte Geldstrafe: Das ist die Quittung für den Rapper, den das Gericht unter anderem wegen Körperverletzung, der Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe, Drogenbesitzes und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Gzuz war in dem seit Anfang Juni dauernden Prozess unter anderem angeklagt, in der Silvesternacht 2018/2019 aus einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse mit pyrotechnischer Munition abgefeuert und davon Videoaufnahmen im Internet hochgeladen haben.

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Zudem wurde ihm vorgeworfen, auf der Reeperbahn einer Frau mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen und in seiner Wohnung 15 Gramm Marihuana aufbewahrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 14 Monate Freiheitsstrafe beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert. Unmittelbar nach Abschluss der Urteilsbegründung, als sich Gzuz zusammen mit seinem Anwalt einen Weg zwischen den wartenden Kamerateams bahnte, kündigte der Verteidiger Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Gzuz hat schon mehr als drei Jahre im Gefängnis verbracht

Der Frontmann von 187 Strassenbande inszeniere sich „als Gangstarapper“, so Krieten in der Urteilsbegründung weiter. Es gehe dem 32-Jährigen darum, mit seinem rüden Verhalten Klicks zu fördern, um möglichst im Gespräch und im Geschäft bleiben. Kristoffer Klauß wolle als Straftäter wahrgenommen werden. Und jetzt würden diese Straftaten „angemessen sanktioniert“.

Würde das Urteil gegen den Hamburger noch zur Bewährung ausgesetzt, „würde das angesichts Ihres kriminellen Vorlebens“ sowie wegen der kurzen Zeitabstände zwischen den Taten, die der Angeklagte begangen habe, „für das allgemeine Rechtsempfinden schlechterdings unverständlich erscheinen“, betonte Krieten. Der Rapper ist vielfach unter anderem wegen Körperverletzung vorbestraft, hat auch schon eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verbüßt.

Kuriositäten im Prozess gegen Gzuz

In dem Prozess war unter anderem ein Zeuge aufgetaucht, der behauptete, bei einer Wohnungsdurchsuchung gefundene Drogen seien seine — der sich aber nicht einmal an die Adresse korrekt erinnern konnte. Dafür gab es in den Räumen Fotos von Klauß, persönliche Unterlagen und eine 40.000 Euro teure Uhr, die nahe legten, dass es sich in Wahrheit um die Wohnung des Rappers handelte.

Es gab eine junge Frau, die den Rapper angezeigt hatte, weil er ihr ins Gesicht geschlagen habe, als sie ihn um ein Selfie bat — und der Gzuz nun 500 Euro Schmerzensgeld anbot und die Sache damit aus der Welt schaffen wollte. Und es wurde mit einigem Aufwand das Einkommen des 187-Strassenbande-Frontmanns ermittelt, das als Grundlage für die Berechnung einer Geldstrafe dient.

Warum die Geldstrafe so hoch ausfällt

Die 510.000 Euro, die Krieten verhängte, setzen sich aus 300 Tagessätzen zu 1700 Euro zusammen. Allein vom 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 habe der Rapper laut seinen Kontoauszügen ein Einkommen von nahezu 1,4 Millionen Euro erzielt. Nach Abzug von Steuern, Unterhalt und anderen Kosten blieben Gzuz 612.000 Euro, woraus der Richter den Tagessatz von 1.700 Euro errechnete.

In den vergangenen Jahren habe Kristoffer Klauß mehrere gegen ihn verhängte Geldstrafen „aus der Portokasse“ bezahlt. Weil er aber früher auch zu Bewährungsstrafen verurteilt wurde, habe er wissen müssen: „Die Luft war dünn.“