Hamburg. Antrag von SPD, Grünen und Linken. Gesellschaftliche Akzeptanz für die sexuelle Vielfalt sei noch keine Selbstverständlichkeit.

Der rot-grüne Senat soll sich im Bundesrat für eine Erweiterung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität starkmachen. Einen entsprechenden Antrag von SPD, Grünen und Linken hat die Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen. Es geht um Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, der die Diskriminierung von Menschen etwa aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Sprache und ihres Glaubens verbietet, aber bisher nicht Bezug nimmt auf Homosexuelle und Menschen mit weiteren sexuellen Orientierungen.

Die Entwicklungen in europäischen Staaten wie Polen zeigten, „dass die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt noch längst keine Selbstverständlichkeit, sondern vielmehr prekär“ sei, heißt es in dem interfraktionellen Antrag. „Auch in Deutschland stößt die Lebensführung etwa von schwulen Männern und lesbischen Frauen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlägt. Diese kann viele Ausprägungen haben und reicht von sozialem Boykott bis zur Verächtlichmachung, von rechtlicher Benachteiligung bis zu offener Gewalt“, erklären SPD, Grüne und Linken.

Als das Grundgesetz verabschiedet wurde, galt Homosexualität noch als sittenwidrig

Als das Grundgesetz verabschiedet wurde, galt Homosexualität noch als sittenwidrig. Seitdem sei in Deutschland zwar viel erreicht worden für die Rechte von Schwulen und Lesben wie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017, sagt der Hamburger Grünen-Abgeordnete Farid Müller.

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Doch auch 70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes sei ein Verbot der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität nicht in der Verfassung abgesichert. „Das muss sich endlich ändern“, sagt Müller. Auf Bundesebene setzt sich auch die FDP für das Vorhaben ein; Widerstand kam bislang aus der Union.