Hamburg. Die Zahl derjenigen, die in Hamburgs Bussen und Bahnen die Maske verweigern oder falsch tragen, steigt: Der Senat reagiert.
Lange hatten sich die Verkehrsunternehmen und die Politik das Treiben in Bussen und Bahnen angeschaut. Trotz der seit Monaten geltenden Pflicht, dort ein Mund-Nasenschutz zum Schutz anderer Fahrgäste vor einer Corona-Infektion zu tragen, wurden Maskenmuffel lediglich ermahnt. Das seien nur Einzelfälle, hieß es, die Mehrheit der Fahrgäste sei sehr diszipliniert.
Doch diese „Einzelfälle“ wurden zuletzt immer mehr, bei Zivilkontrollen am Wochenende wurden in U-Bahnen knapp 15 Prozent Menschen ohne Maske angetroffen – sowie weitere 22 Prozent, die die Bedeckung nicht korrekt trugen, sondern unterhalb der Nase oder gar unterm Kinn.
Maskenmuffel müssen nun Geldstrafe zahlen
Daher greifen Senat und HVV nun zu härteren Maßnahmen: Künftig wird eine sogenannte Vertragsstrafe von 40 Euro fällig, wenn man ohne Maske im fahrscheinpflichtigen Bereich des HVV (also in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen) erwischt wird – und zwar auch dann, wenn man zwar eine Maske trägt, diese aber nicht ordnungsgemäß Mund und Nase bedeckt.
Darauf haben sich vor dem Hintergrund steigender Corona-Infektionszahlen und gleichzeitig ansteigender Fahrgastzahlen die Verkehrsbehörde, der HVV und die dazugehörigen Verkehrsunternehmen aus Hamburg und den umliegenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen verständigt.
Strafe soll "schnellstmöglich" eingeführt werden
Die Regelung gilt, sobald die Beförderungsbedingungen des HVV angepasst sind – was „schnellstmöglich“ erfolgen soll, so der Senat. Die Strafe wird direkt vor Ort von den HVV-Kontrolleuren erhoben. Daher orientiert sich die Höhe auch an den Strafen für Schwarzfahren oder für die Nicht-Beachtung des Alkohol- oder Rauchverbots im ÖPNV. „Wer im ÖPNV keine Maske trägt oder sie falsch trägt, kann andere Menschen womöglich anstecken“, sagte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne).
Hochbahn sieht steigende Zahl von Maskenmuffeln
„Um andere Fahrgäste, insbesondere solche, die zur Risikogruppe zählen, möglichst ausreichend zu schützen, haben wir uns deshalb in enger Abstimmung mit unseren Nachbarländern dazu entschieden, dass bei Nicht-Einhaltung künftig 40 Euro erhoben werden müssen“, sagte Tjarks. „Das ist eine praktikable, für alle nachvollziehbare Regelung, mit der wir noch einmal verdeutlichen wollen, dass das Tragen einer Alltagsmaske keine Empfehlung, sondern nach wie vor eine Pflicht ist.“
Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der Hochbahn (betreibt U-Bahnen und Busse) sowie Vorsitzender des HVV-Unternehmensbeirats, sagte: „Wir hatten bei den Kontrollen der Hochbahn-Wache an diesem Wochenende, die in Zivil durchgeführt wurden, in der Spitze bis zu 15 Prozent Fahrgäste, die keine Maske trugen. Das sind deutlich mehr als noch in den Vorwochen. Das Ziel muss es sein, dass alle Fahrgäste mit Ausnahme derer, die aus medizinischen Gründen von der Pflicht befreit sind, die Masken in unseren Fahrzeugen und Anlagen tragen. Ich bin überzeugt, dass uns die Einführung der Vertragsstrafe dabei unterstützen wird.“
Virologe erklärt warum die Maske über Mund und Nase gehört
Auch der Hamburger Virologe Prof. Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut betont, wie wichtig das korrekte Tragen der Maske ist: „Ist die Nase frei, haben Tröpfchen freie Bahn. Dann könnte man die Maske auch gleich weglassen.“ Laut Hochbahn-Chef Falk werde man entsprechend handeln: „Wir werden wie bei allen Kontrollen mit Augenmaß vorgehen, aber keinen Zweifel daran lassen, dass wir die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung zum Schutze aller Fahrgäste durchsetzen werden.“
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In vielen anderen Bundesländern müssen Maskenmuffel schon länger mit einer Strafe rechnen. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden 150 Euro fällig, in Nordrhein-Westfalen ebenfalls. In Berlin reicht der Strafrahmen von 50 bis 500 Euro. Allerdings handelt es sich hierbei jeweils um Bußgelder, die ein offizielles Verfahren nach sich ziehen.
Im HVV-Bereich Mund und Nase nicht zu bedecken gilt hingegen als Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, der eine „Vertragsstrafe“ nach sich zieht, die sofort fällig ist. Das sei einfacher abzustimmen und schneller umsetzbar gewesen, heißt es aus der Verkehrsbehörde.
In Bussen und Bahnen herrscht besonders hohes Ansteckungsrisiko
Wie sie betonte, bestehe im öffentlichen Nahverkehr kein höheres Ansteckungsrisiko als in anderen öffentlichen Räumen. Zusätzlich zu verstärkten Kontrollen, neuen Strafen und erweiterter Aufklärung, etwa über das Fahrgastfernsehen und Durchsagen, würden die Verkehrsunternehmen etliche weitere Hygiene- und Schutzmaßnahmen ergreifen. So seien bereits rund 95 Prozent aller 1500 Linienbusse der Hochbahn und der VHH mit Trennscheiben zu den Busfahrern ausgerüstet worden.
Bei allen Bussen sowie den neueren U-Bahn-Modellen DT5 öffneten bereits jetzt alle Türen automatisch, so dass keine Infektion über das Berühren von Knöpfen mehr drohe. Auch alle älteren U-Bahn-Modelle des Typs DT4 würden umgerüstet, in rund 50 Prozent der S-Bahnen gebe es das bereits. Zudem würden die Fahrzeuge und Haltestellen regelmäßig gründlich gereinigt und es seien täglich mobile Hygieneteams im Einsatz.
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