Hamburg. Verteidigung des Ex-KZ-Wachmanns berät, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Anfang nächster Woche soll Entscheidung fallen.
Einen Tag nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung noch nicht über eine mögliche Revision entschieden. Verteidiger Stefan Waterkamp kündigte eine Entscheidung für Anfang nächster Woche an.
Die Frist für einen Antrag auf Revision beträgt sieben Tage. Sollten beide Seiten und auch die dazu berechtigten Nebenkläger auf Rechtsmittel verzichten, würde die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig werden.
Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig gesprochen. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.
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Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, erklärte am Freitag, es müsse überlegt werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, dass der Angeklagte vor dem Hintergrund seiner gesundheitlichen Situation noch in Haft komme, selbst wenn eine Revision mit dem Ziel einer härteren Strafe Erfolg haben sollte. Denn bei einer Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof müsste es einen neuen Prozess vor einer anderen Strafkammer am Landgericht Hamburg geben. Möglicherweise sei es wichtiger, dass das jetzige Urteil rechtskräftig werde. „Das werden wir gründlich überlegen“, sagte Frombach.