Hamburg. Zwei Abendblatt-Leser warten noch auf ihre Erstattungen für Flüge und eine Ferienwohnung. Was ihnen ein Reiserechtler rät.
Ob in die Ferienwohnung nach Dänemark reisen oder von Neuseeland zurück nach Deutschland fliegen: Die Corona-Krise durchkreuzt derzeit die Pläne vieler Urlauber.
Erst vergangene Woche hat die Bundesregierung ihre weltweite Reisewarnung zunächst bis zum 14. Juni verlängert. Ob der geplante Sommerurlaub stattfinden kann, ist derzeit noch unsicher. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks dämpft die Erwartungen. Sie hofft, dass Reisen im Herbst wieder möglich sind.
Corona: Urlauber haben Anspruch auf Erstattungen
Wer seinen Urlaub schon gebucht hat, die Reise jedoch wegen der Corona-Pandemie nicht antreten kann, muss diese stornieren können und sich laut EU-Kommission auch nicht nur mit einem Gutschein zufriedengeben.
Die Bunderegierung hatte die Kommission zwar zunächst dazu aufgefordert, die Regelungen zu lockern, um die Tourismusbranche zu entlasten. Diese verwies jedoch darauf, dass Verbraucher nach EU-Gesetz weiterhin die Wahl haben müssen, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen.
Ferienhaus in Dänemark storniert – welches Recht gilt?
Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht, wie der Fall eines Abendblatt-Lesers zeigt. Reinhard Keil aus Wentorf bei Hamburg hat über den dänischen Ferienhausvermittler „Feriepartner“ mit Sitz in Hamburg ein Ferienhaus für April auf Römö gemietet.
Nachdem Dänemark aufgrund der Corona-Pandemie die Grenze geschlossen hatte, bekam Keil eine Mail des Vermittlers: Die Vermietung könne wegen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, nach dänischem Recht verfalle diese ersatzlos. Keil wurde jedoch ein Gutschein angeboten, den er bis Ende 2021 einsetzen könne.
Das europäische Verbraucherrecht gelte in diesem Fall nicht, da es sich bei dem abgeschlossenen Mietvertrag um einen Vertrag zwischen Privatpersonen handele und Feriepartner nur vermittle. Kontaktdaten konnte Feriepartner jedoch ebenso wenig weiterleiten.
Reiserechtler: Der Buchungsort ist entscheidend
„Hier kommt es darauf an, wo der Leser die Reise gebucht hat“, sagt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Hat er die Reise in Wentorf bei Hamburg bzw. Deutschland über eine deutsche Plattform gebucht, gelte auch deutsches Recht.
Es sei zudem die Frage, ob der Vermittler überhaupt die Berechtigung dazu habe, den Vertrag zu stornieren. Nach deutschem Recht steht dem Urlauber auf jeden Fall eine Erstattung zu. Einen Gutschein müsse er nicht akzeptieren.
Flug über Opodo gebucht: Wer zahlt?
Auch bei ausfallenden Flugreisen müssen Verbraucher laut der Europäischen Verbraucherzentrale den Preis erstattet bekommen. Einige Airlines berufen sich jedoch auf höhere Gewalt und wollen nicht dafür aufkommen.
Etwas komplizierter wird es, wenn der Flug über eine Buchungsplattform gebucht wurde. Ein Kunde, der über Opodo mit Sitz in Hamburg im März einen Rückflug aus Neuseeland gebucht hatte, wandte sich ebenfalls an das Abendblatt. Der Flugpreis sei noch während des Buchungsvorganges von 800 Euro auf 1743 Euro gestiegen. Zur Zeit der Buchung war der Flug laut Angaben der Fluggesellschaft Oman Air jedoch schon storniert und hätte gar nicht mehr angeboten werden dürfen.
Corona: Bei Flugausfall an die Airline wenden
Weder per Mail noch telefonisch konnte der Kunde die Buchungsplattform erreichen. Im Kundenkonto auf der Opodo-Seite wird der Flug dem Kunden überhaupt nicht mehr angezeigt. Das Geld hat er bis Ende April noch nicht erstattet bekommen, auch ein Gutschein sei ihm bisher noch nicht angeboten worden.
In diesem Fall solle sich der Kunde an Oman Air wenden, empfiehlt Degott. Eine Buchungsbestätigung müsse belegen, dass das Geld über den Vermittler Opodo bei der Airline angekommen ist. Demzufolge müsse auch die Airline für eine Erstattung aufkommen. „Der Kunde sollte in diesem Fall nicht locker lassen und sich an Oman Air in Deutschland wenden“, so Degott.
Das könnte Sie auch interessieren:
Statt Sonne und Entspannung, heißt es demnach für alle, die schon ihre Reise geplant, gebucht oder bereits storniert haben: noch mehr Stress in der Isolation. Wer jetzt schon die nächste Reise buchen möchte, sollte sich das wahrscheinlich zweimal überlegen und erst mal abwarten.