Hamburg. Osterfeuer, Eiersuche und Gottesdienste – die Krise schränkt die Möglichkeiten ein. Einige schöne Tage sind aber möglich.

Ostereier suchen, zum Osterfeuer gehen, sich im Kreise der Familie treffen, einen Ausflug ins Grüne unternehmen oder vielleicht mal wieder einen Gottesdienst besuchen – eine oder mehrere dieser Aktivitäten hatte wohl fast jeder von uns für das kommende Wochenende geplant. Hatte. Denn das Coronavirus macht dem einen Strich durch die Rechnung.

Wer die ausführlichen Verordnungen liest, mit denen der Hamburger Senat, ebenso wie die Landesregierungen der umliegenden Bundesländer, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen versuchen, könnte zu dem Schluss kommen, dass nun jegliche Osteraktivität verboten ist. Doch um es vorwegzunehmen: Ganz so schlimm ist es nicht.

Die Behörden rufen zwar unverändert dazu auf, zwischenmenschliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, Abstandsregeln einzuhalten und das Versammlungsverbot zu beachten. Wer sich daran hält, kann sich dennoch ein paar schöne Tage machen.

Osterfeuer: „Öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt“, heißt es in der Rechtsverordnung des Senats. Das betrifft natürlich auch die großen Osterfeuer, etwa die an der Elbe in Blankenese mit bis zu 20.000 Besuchern. „Es ist zwar schade, aber auch ganz logisch, dass es so kommen musste“, sagt Jan Kurz vom Förderkreis Historisches Blankenese.

„Bei den Osterfeuern herrscht dichtes Gedränge, das sich auch über irgendwelche Maßnahmen nicht entzerren lässt.“ So sieht es auch Benjamin Harders, Vorsitzender des Blankeneser Bürgervereins: „Natürlich kann man die Menschen nicht einerseits auffordern, sich nur in Kleinstgruppen zu treffen, und dann eine solche Großveranstaltung erlauben.“

Ein kleines Osterfeuer im privaten Garten ist dagegen gestattet, teilte Senatssprecher Marcel Schweitzer auf Abendblatt-Anfrage mit – sofern trockenes Holz verwendet und der Brandschutz beachtet werde und sichergestellt sei, dass sich keine Tiere in dem Holz eingenistet haben: „Ein nach diesen Kriterien entfachtes Osterfeuer ist auf privatem Grund auch in diesem Jahr erlaubt für mit im Haushalt lebende Personen“, so Schweitzer. „Weitere Familienangehörige, Freunde und Nachbarn dürfen jedoch nicht teilnehmen.“

Ostereiersuche: Dass Eltern und Kinder im Park gemeinsam Ostereier suchen, ist zwar streng genommen nicht verboten. Doch die Empfehlung des Senatssprechers ist eindeutig: „Man sollte dies nicht tun. Nach wie vor erkranken Menschen am Coronavirus, immer mehr Menschen müssen in Krankenhäusern behandelt werden und einige Hamburgerinnen und Hamburger sterben an Corona“, so Schweitzer. „Wir müssen deshalb darauf bestehen, dass diese Regeln eingehalten werden. Ostern wird in diesem Jahr anders sein.“

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Familientreffen: „Die Veranstaltung von Feierlichkeiten in Wohnungen oder anderen öffentlichen Orten ist untersagt“, heißt es in der Verordnung. Doch wo beginnt eine „Feierlichkeit“? Dazu der Senatssprecher: „Es gibt kein Besuchsverbot, aber die dringende Empfehlung, von nicht zwingend erforderlichen Besuchen abzusehen und Kontakte zu anderen Personen, die außerhalb der eigenen Wohnung leben, auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere wird davon abgeraten, die Großeltern zu besuchen.“

Ausflüge in Hamburg: Innerhalb Hamburgs können sich alle Bürger frei bewegen – sofern sie die Kernregeln beachten: Mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten und nur allein oder in Begleitung höchstens einer weiteren Personen in der Öffentlichkeit aufhalten. Sonderregeln gelten für Familien und Personen, „zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis“ besteht, also die klassische Patchwork-familie. In diesen Fällen dürfen sich auch mehr als zwei Personen gemeinsam im Freien aufhalten. Der Alsterrunde, dem Spaziergang an der Elbe oder in den Parks steht also nichts entgegen.

Niedersachsen: Wer dabei als Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer die Grenze nach Niedersachsen überquert, muss ebenso wenig befürchten wie im umgekehrten Fall – die Verordnungen beider Länder sind gleich streng und unterscheiden nicht nach Einheimischen und Auswärtigen. Lediglich einige touristische Hotspots wie das Alte Land sind quasi Sperrgebiet. Dort ist das Betreten der Elbdeiche ebenso verboten wie das Benutzen öffentlicher Parkplätze.

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Schleswig-Holstein: Komplizierter ist es an der Grenze zu Schleswig-Holstein: „Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt“, heißt es in der Verordnung der Landesregierung. Obwohl „Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und -fahrten“ ausgenommen sind, wie es in der Begründung heißt, hat die Landespolizei vergangenes Wochenende mehr als 1100 Hamburger und Niedersachsen abgewiesen.

Erst nach mehrfachem Insistieren des Hamburger Senats hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) klein beigegeben und verkündet, er lasse zwar „an Ostern die Kontrollen so durchführen wie am vergangenen Wochenende“, aber immerhin „mit nötigem Abstand zu den Landesgrenzen, aber bestimmt in der Sache“. Ferner gelte: „Fahrradfahrer und Fußgänger sind kein Schwerpunkt.“ Wie die Polizei diese Vorgabe in der Praxis handhaben wird, bleibt abzuwarten.

Gottesdienste: Hier ist die Lage eindeutig: Zu den untersagten Veranstaltungen zählen auch „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“. Allerdings haben sich die Kirchen und Glaubensgemeinschaften viel einfallen lassen, wie sie ihre Schäfchen auf anderem Wege erreichen, vor allem digital.

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