Hamburg. Wegen des Kontaktverbots wurde dem Verein Seebrücke eine Aktion am St. Pauli Fischmarkt untersagt - die Flüchtlingshelfer wehren sich.
Mit einer an die Voraussetzungen der Coronakrise angepassten Aktion wollte der Verein Seebrücke Hamburg am Sonnabend am bundesweiten Aktionstag für die sofortige Evakuierung der Flüchtlingslager in Griechenland teilnehmen.
Am St. Pauli Fischmarkt sollten Demonstranten ihre Fußspuren mit Kreide markieren oder alte Schuhe hinterlassen, "höchstens zu zweit und unter Beachtung des Sicherheitsabstandes von mindestens zwei Metern". So sollte nicht nur die Teilnehmerzahl, sondern symbolisch auch die Menge der Menschen in den Lagern auf den griechischen Inseln dokumentiert werden.
Die Polizei jedoch hat, wie der Verein am Freitag mitteilte, die Aktion unter Verweis auf die geltende Allgemeinverfügung untersagt, eine notwendige Ausnahmegenehmigung der Gesundheitsbehörde sei nicht erteilt worden. Gegen dieses Verbot hat der Verein nun Rechtsmittel eingelegt, "konkret Widerspruch und Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung".
Verwaltungsgericht soll Verbot der Seebrücke-Aktion aufheben
Christoph Kleine von Seebrücke Hamburg und Anmelder der Aktion erklärt: "Wir nehmen die Gefahr durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zum Infektionsschutz sehr ernst. Unsere Aktion zielt gerade darauf, dass dieser Schutz allen Menschen zuteil wird, also auch den Geflüchteten, die in den griechischen Lagern festgehalten werden sowie den Wohnungslosen in unserer Stadt. Dass ohne Darlegung einer konkreten Gefahr unsere Aktion verboten werden soll, dient nicht dem Gesundheitsschutz, sondern ist überschießender autoritärer Aktionismus, der schlicht verfassungswidrig ist."
Die pauschale Ablehnung sei inakzeptabel, Kleine kündigte an, im Zweifelsfall auch die nächsthöheren Instanzen anrufen zu wollen. Es wird erwartet, dass das Verwaltungsgericht noch am Freitag über den Widerspruch entscheidet.