Hamburg. Zehn-Punkte-Programm soll Unternehmen – kleinen wie großen –, Selbstständigen und Freiberuflern unbürokratisch helfen.
Nun hat auch Hamburg einen Schutzschirm für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige. Anders als Länder wie Bayern oder der Bund, die mit Milliardensummen jonglieren, nennt Hamburg aber keine vergleichbare Summe. Stattdessen präsentierten Finanzsenator Andreas Dressel, Kultursenator Carsten Brosda (beide SPD) und Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) am Donnerstag in einer Telefonkonferenz ein Zehn-Punkte-Programm, das helfen sollen, Firmen vor der Pleite und Mitarbeiter vor Jobverlust zu retten.
Dabei gelte die Maxime: „Wir werden das möglich machen, was nötig ist“, so Dressel. Wie viel Geld Hamburg am Ende zur Überwindung der Krise aufbringen müsse, könne derzeit niemand seriös abschätzen. Bei den in Aussicht gestellten Soforthilfen gehe er zunächst von einer „hohen zweistelligen Millionensumme“ aus, die abgerufen werden könnte. Der Schutzschirm werde aber nur funktionieren, „wenn alle alle Maßnahmen nutzen“, so der Finanzsenator.
Corona-Pandemie wird sehr viele Hamburger Unternehmen treffen
„Klar ist, dass die Corona-Pandemie sehr viele Unternehmen treffen wird – über alle Branchen hinweg, unabhängig von der Unternehmensgröße“, sagte Wirtschaftssenator Westhagemann. Daher dürfe man jetzt keine Zeit verlieren: „Jetzt kommt es darauf an, schnell und unkompliziert denen zu helfen, die in eine finanzielle Notlage geraten.“ Kultursenator Brosda sagte: „Die aktuelle Lage ist für alle außergewöhnlich und trifft auch viele aus Kultur und Kreativwirtschaft schwer. Unser Ziel muss es sein, jetzt das gesundheitlich Gebotene zu tun und gleichzeitig die Grundlage dafür zu schaffen, dass alle möglichst gut durch diese Zeit kommen.“
„Hilfspaket Kultur“ im Umfang von 25 Millionen Euro
1. Hamburger Corona Soforthilfe (HCS): Der Senat legt mit der Investitions- und Förderbank IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler auf, die durch die städtischen Corona-Allgemeinverfügungen „unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe“ geraten sind. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel (die also nicht zurückgezahlt werden müssen) in Höhe von 2500 Euro für Solo-Selbstständige (auch Künstler), 5000 Euro für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern, 10.000 Euro bei zehn bis 50 Mitarbeitern und bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern. Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren starten voraussichtlich in der kommenden Woche.
2. Corona-Sofortmaßnahmen der Behörden: Wie berichtet, hat die Finanzbehörde bereits zehn Millionen Euro für die Gesundheitsbehörde und die bezirklichen Gesundheitsämter freigegeben, um diese bei der Corona-Bekämpfung zu unterstützen. Daraus werden Schutzausrüstung, medizinisches Material, aber auch erhöhte Personalkosten finanziert.
Die Kulturbehörde schnürt darüber hinaus ein „Hilfspaket Kultur“ im Umfang von 25 Millionen Euro. Wie Kultursenator Brosda sagte, helfe dabei die Tatsache, dass viele Privattheater und Clubs ohnehin gefördert würden und man „ohne zusätzliche Schleife“ die bestehenden Instrumente nutzen könne. Darüber hinaus wird ein Nothilfefonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet, mit dem auf Antrag Ausfälle ausgeglichen werden können, die durch andere Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden.
3. Hilfen der Investitions- und Förderbank IFB: Erster Baustein werde „Hamburg-Kredit-Liquidität (HKL)“ sein, der kleine und mittlere Unternehmen mit Krediten von bis zu 250.000 Euro ausstatten kann. Zins- und Tilgungsbedingungen sollen „maximal im Sinne der Kreditnehmer ausgeschöpft werden“. Zusätzlich gilt: Für Kulturinstitutionen und Sportvereine (auch solche mit gesondertem Profibereich) und Organisatoren von Sportveranstaltungen können nun auch Kredite von bis zu 150.000 Euro für Betriebsmittel vergeben werden. Bislang ist das nur für Investitionen möglich. Erste Anträge sollen noch diese Woche gestellt werden können, Zins und Tilgung so niedrig wie möglich sein.
4. Bürgschaften: Um insbesondere kleinen und Kleinstunternehmen Zugang zu Betriebsmitteln zu sichern, wird bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Zur Beschleunigung der Verfahren soll die BG bis zur Höhe von 250.000 Euro über Bürgschaften innerhalb von 72 Stunden allein entscheiden können.
5. Steuerliche Hilfen: Der zwischen Bund und Ländern abgestimmte „Corona-Erlass“ für steuerliche Hilfen tritt jetzt in Kraft. Inhalt ist die zinslose Stundung von Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer sowie die Herabsetzung der Vorauszahlungen. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge kann verzichtet werden. Für die Gewerbesteuer sowie die Landes- und Kommunalsteuern sind entsprechende Regelungen beabsichtigt. Die Finanzbehörde verspricht eine „maximal entgegenkommende Anwendung“.
6. Gebühren: Nachweislich von Corona betroffenen Unternehmen, Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen können städtische Gebühren gestundet oder erlassen werden. Auf Stundungszinsen soll möglichst verzichtet werden.
7. Gewerbemieter: Wie berichtet, kann Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind, die Miete vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet werden. Das haben die öffentlichen Immobilienunternehmen Sprinkenhof, GMH, LIG, HHLA und Saga zugesagt. Finanzsenator Dressel forderte private Gewerbevermieter auf, diesem Beispiel zu folgen.
8. Zuwendungsempfänger: Der Senat sichert allen Zuwendungsempfängern der Stadt zu, dass die Mittel weiter ausgezahlt werden.
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9. Vergaberecht: Die Schwelle, ab der Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden müssen, wird bis Jahresende von 50.000 auf 214.000 Euro erhöht.
10. Stadt zahlt schneller: „Gerade jetzt will die Stadt ein guter Investor, Auftraggeber und verlässlicher Vertragspartner für die private Wirtschaft sein“, so der Senat. Eingehende Rechnungen von Lieferanten würden „nicht erst zur Fälligkeit, sondern sofort“ beglichen.