Hamburg. Auf dem Friedhof kann sich jeder ab sofort gemeinsam mit seinen Haustieren bestatten lassen. Was dabei zu beachten ist.
Im neuen Gemeinschaftsgarten auf dem Ohlsdorfer Friedhof können sich Menschen gemeinsam mit ihren tierischen Lieblingen ab sofort beerdigen lassen. Auf der Anlage im Bereich Sorbusallee/Eichenallee finden noch die letzten Arbeiten statt, muss noch etwas Gras wachsen, aber Interessierte können Grabstätten bereits erwerben.
So können sowohl mehrere Menschen als auch mehrere Tiere beigesetzt werden, da Menschen in der Regel länger leben als ihre Tiere und diese mehrere Haustiere gleichzeitig oder nacheinander haben, darauf macht der Ohlsdorfer Friedhof in einer Mitteilung aufmerksam.
Folgendes ist dabei zu beachten:
- Es sind für Menschen Sarg- und Urnenbeisetzungen möglich.
- Die Tiere gelten als Grabbeigabe und dürfen nur in einer Urne beigesetzt werden. Sie werden in einem Tierkrematorium eingeäschert.
- Die Grabstätten haben wegen der unterschiedlichen Größe und Abstände auch unterschiedliche Gebühren.
- Die Grabgebühren entsprechen den üblichen Gebühren für eine Wahlgrabstätte und sind für 25 Jahre im Voraus zu entrichten.
- Es gibt eine Fläche mit Grabstätten, die die Angehörigen nicht selbst pflegen müssen. Die Pflege übernimmt der Friedhof.
- Im Eingangsbereich stehen Bänke als Treffpunkt für Grabbesucherinnen und -besucher.
Carsten Helberg, Geschäftsführer der Hamburger Friedhöfe: „Haustiere werden vielfach als Familienmitglied empfunden und bedeuten, besonders nach dem Verlust eines Lebenspartners oder einer -partnerin, eine wichtige seelische Stütze.“ Der Friefhof arbeite bereits seit einer Weile am Konzept für eine Gemeinschaftsgrabstätte für Mensch und Tier. Denn im Beteiligungsverfahren zum nachhaltigen Entwicklungsprogramm für den Ohlsdorfer Friedhof, Ohlsdorf 2050, haben schon 2016 viele Bürger diesen Wunsch vorgetragen.
Mit der Novellierung des Hamburger Bestattungsgesetzes, die die Bürgerschaft am 23. Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat, ist ab März 2020 der Weg für den Gemeinschaftsgarten für Mensch und Tier frei.
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