Hamburg. Zeuge zieht Nebenklage zurück: Gericht hatte Glaubwürdigkeit prüfen lassen. Der 76-Jährige hatte den Angeklagten umarmt.
Knapp zwei Monate nach einem spektakulären Auftritt eines amerikanischen Zeugen im Stutthof-Prozess hat der 76-Jährige seinen Antrag auf Nebenklage-Zulassung zurückgezogen. Das gab der beigeordnete Anwalt von Moshe Peter Loth am Montag vor dem Landgericht Hamburg bekannt. "Wir begrüßen die Entscheidung, dass Herr Loth seinen Nebenklageantrag zurückgenommen hat", sagte die Vorsitzende Richterin dazu. Der Nebenklagevertreter hatte damit einer Entscheidung des Gerichts vorgegriffen.
Die Jugendkammer hatte nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" die Glaubwürdigkeit des 76-Jährigen prüfen lassen. Aus dem Bericht ging hervor, dass die Angaben des Zeugen und Nebenklägers zu seinem Leben zumindest teilweise nicht stimmen können. So hatte Loth vor Gericht gesagt, er sei als Säugling mit seiner jüdischstämmigen Mutter in dem Konzentrationslager bei Danzig interniert gewesen und habe dort auch eine Häftlingsnummer eintätowiert bekommen.
Stutthof-Prozess: "Vortrag nicht besonders glaubwürdig"
"Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass tatsächlich nur in Auschwitz Häftlingsnummern eintätowiert wurden", sagte die Richterin. Die Kammer sehe den Vortrag des Zeugen deshalb als "nicht so besonders glaubwürdig" an. Nach Recherchen des "Spiegel" gibt es auch keine Hinweise auf jüdische Vorfahren Loths. Dieser hatte zum Schluss seiner Aussage bei dem Prozess erklärt, er vergebe dem Angeklagten, und ihn unter Tränen umarmt.
Angeklagt ist ein ehemaliger Wachmann in dem Konzentrationslager bei Danzig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vor. Er soll im KZ Stutthof zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen zu verhindern. Der Prozess findet vor einer Jugendkammer statt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war. Der Prozess wird am 17. Januar fortgesetzt.