Hamburg. Bürgerschaftspräsidentin attackiert Umweltsenator wegen Panne beim Klimagesetz. Der lässt die Kritik nicht auf sich sitzen.

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) hat scharfe Kritik am grünen Umweltsenator Jens Kerstan geübt. „Wenn der Senator jetzt versucht, mit Unwahrheiten und falschen Daten und Beschuldigungen von den eigenen Schlampereien und einem nicht beschlussfähigen Gesetzesvorschlag abzulenken, ist das umso peinlicher“, sagte Veit laut dem Newsletter „Hamburger Tagesjournal“ in Richtung Kerstan.

Mit „Schlamperei“ bezieht sich Veit auf die am Dienstag bekannt gewordenen Probleme beim Entwurf zum Hamburger Klimaschutzgesetz. Wie berichtet hatten SPD und Grüne zunächst angekündigt, der von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und Kerstan vorgestellte Entwurf des Klimaschutzgesetzes solle noch vor der Bürgerschaftswahl von der Bürgerschaft verabschiedet werden. Erst danach stellte man in der Umweltbehörde fest, dass das gar nicht geht.

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Kerstan gab indirekt Bürgerschaftspräsidentin Veit die Schuld

Denn das in dem Gesetz verankerte Verbot neuer Ölheizungen muss erst von der EU geprüft werden – dafür hat sie drei Monate Zeit. Offenbar hatten weder die Kerstan-Behörde noch die Justizbehörde von Till Steffen (Grüne) das zuvor geprüft. Daher kann das Gesetz in der vom Senat beschlossenen Form nicht mehr vor der Wahl beschlossen werden.Die Bürgerschaftsabgeordneten erfuhren von der Planungspanne der Kerstan-Behörde erst am Dienstag, wenige Stunden vor Beginn der Sitzung des Umweltausschusses zu dem Thema – was für viel Kritik sorgte. Dafür gab Kerstan indirekt Bürgerschaftspräsidentin Veit die Schuld. Seine Behörde habe Veit vor Weihnachten per Brief informiert. Für die Weiterleitung sei Veit zuständig.

Tatsächlich trägt das Schreiben von Umweltstaatsrat Michael Pollmann an Veit das Datum 20. Dezember. Veit aber betont, es sei erst am 27. Dezember eingegangen. „Entscheidend ist ja nicht, welches Datum jemand in den Briefkopf schreibt. Sondern wann die Post ankommt!“, schrieb sie bei Facebook. „Und ja, dann ist es erst nach drei Arbeitstagen weiter bearbeitet worden. Sorry, das hätte gern einen Tag schneller gehen können, klar, aber viel mehr auch nicht. Üblicherweise kommt sowas – besonders wenn es eilt – parallel per Mail, damit die Geschäftsgänge der Papierakten die Dinge nicht zu sehr aufhalten. Ausgerechnet in diesem Fall hat die Behörde darauf aber bewusst verzichtet. Aber das Mutmaßen überlasse ich Ihnen.“

Umweltbehörde will bereits im November informiert haben

Aus der Umweltbehörde wurde am Mittwochabend der Vorwurf zurückgewiesen, man habe nicht richtig gearbeitet. So sei ein "frühzeitiger Hinweis" auf das Problem bereits "in den vorab versendeten Unterlagen für die Sonder-Senatsvorbesprechung am 4.November enthalten" gewesen. Zum Ölheizungsverbot sei dort aufgeführt gewesen: „Es besteht eine Notifizierungspflicht nach Richtlinie (EU) 2015/1535; das Verfahren dauert ca. 3 Monate.“ Insofern könne keine Rede davon sein, dass die Umweltbehörde das Thema nicht im Blick gehabt habe.

Unklar blieb zunächst, warum dann Redner auch der Grünen in der Bürgerschaft Anfang Dezember ankündigten, man wolle das Gesetz wie vom Senat beschlossen noch vor der Wahl verabschieden. Denn das ist in der vom Senat beschlossenen Form nun zunächst nicht möglich. Stattdessen soll nun u.a. der Paragraf zum Verbot neuer Ölheizungen ab Ende 2021 zunächst aus dem Gesetz herausgenommen werden. Dieser soll dann nach der Wahl ergänzt werden. Das geht allerdings erst, sobald eine neue Regierung steht - und nur, wenn die neue Koalition das Ölheizungsverbot dann auch auch so beschließen will.