Hamburg. Hamburger Coporate Governance Kodex sieht vor, dass bei Dienstflügen Kompensation für den Klimaschutz fällig wird.
Wenn die Chefs der öffentlichen Unternehmen per Flugzeug auf Dienstreise gehen, müssen sie ab kommendem Jahr eine Abgabe für den Klimaschutz zahlen. Diese „Pflicht zur Leistung von Kompensationszahlungen“ hat der Senat im Rahmen einer Anpassung des Hamburger Coporate Governance Kodex (HCGK) eingeführt – das ist eine Art Knigge für Mitarbeiter städtischer Firmen.
Das Geld wird für Klimaschutzprojekte eingesetzt
Die Abgabe ist an die Behörde für Umwelt und Energie zu leisten, die das Geld für Klimaschutzprojekte einsetzt. „Was für Senatsmitglieder, Staatsräte und unsere Kernverwaltung bereits gilt, soll künftig auch in den öffentlichen Unternehmen gelten“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Er verwies auf Angaben des Senats aus dem August: Demnach hatten Senatsmitglieder und Staatsräte seit 2015 insgesamt rund 580 Dienst-Flüge absolviert – die Leitungen der städtischen Firmen sogar fast 2500.
Für rund 370 der Senats-Flüge wurden eine Kompensationsabgabe gezahlt – insgesamt in Höhe von rund 9700 Euro, also im Schnitt gut 26 Euro pro Flug. Das bezieht allerdings auch Auslandsflüge mit ein. Bei Inlandsflügen beträgt die Abgabe nur fünf bis zehn Euro.
Alle zwei Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen
„Das sind zwar keine Riesenbeträge“, räumte Dressel ein. Aber er hoffe, dass sie dennoch einen Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels haben werden und künftig häufiger die Bahn genutzt werde – zumal die Abgabe eher noch steigen werde, während die Preise für Bahntickets im Gegenzug zur höheren Besteuerung von Flügen sinken sollen.
Ebenfalls neu an den HCKG-Regeln: Die 30 großen öffentlichen Unternehmen wie die Stadtreinigung, Messe, Flughafen, UKE, Hochbahn, HHLA, HPA, Staatsoper und Bäderland müssen künftig alle zwei Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. In dem ist darzulegen, inwiefern es Fortschritte im Sinne der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gab. Dazu zählen außer Klimaschutz auch Geschlechtergerechtigkeit, Gesundheit und die Bekämpfung von Hunger und Armut.
Firmen sollen Vorgaben für nachhaltigen Einkauf entwickeln
In dem Zusammenhang sind die Unternehmen auch angehalten, nachhaltig einzukaufen. „Die HHLA muss ihr Klopapier nicht künftig über die Finanzbehörde beschaffen“, stellte Dressel augenzwinkernd klar. Aber die Firmen sollten dazu Vorgaben entwickeln und umsetzen. Denn das Ziel sei: „Irgendwann wollen wir zu einem klimaneutralen Einkauf kommen.“
Grünen-Fraktionschef Anjes Tjarks begrüßte die neuen Regeln: „Alle Entscheidungen und Strategien der öffentlichen Unternehmen müssen zukünftig noch stärker an ihrem Beitrag zu den Hamburger Klimaschutzzielen bewertet werden, und daran, ob sie dazu beitragen, soziale Härten abzufedern.“