Hamburg. Bürgerschaftsantrag: Mit Bild- und Tonaufzeichnungen könnten die Verfahren erheblich beschleunigt werden.

Die FDP-Opposition will die Gerichtsverfahren moderner und effektiver gestalten und rüttelt deswegen an ehernen Grundsätzen der Strafprozessordnung. In einem Bürgerschaftsantrag schlagen die Liberalen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel vor, „dass der Gang der Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten auf Bild und Ton aufzuzeichnen ist“.

Laut FDP verzichtet das deutsche Strafjustizsystem fast als einziges in der EU auf eine solche Dokumentation und schreibt dagegen Mitschriften der Berufsrichter als Beratungs- und Urteilsgrundlage vor. „Der Inhalt der Beweisaufnahme wird fast jeder Kontrolle entzogen“, schreiben die FDP-Abgeordneten, die mehr Transparenz und Objektivität fordern. „Die Dokumentation der Hauptverhandlung ist noch heute auf dem Niveau des Inkrafttretens der Strafprozessordnung vor 140 Jahren“, heißt es in dem FDP-Antrag.

Auch Video-Befragung soll möglich sein

Außerdem wollen die Liberalen erreichen, dass Zeugen in der Hauptverhandlung auch per Video-Technologie vernommen werden können, sofern der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Bislang ist eine solche Video-Befragung nur in sehr engen Grenzen zum Schutz und zum Wohl des Zeugen möglich. „In der heutigen Zeit ist kein zwingender Grund ersichtlich, warum ein Zeuge in der Hauptverhandlung immer körperlich anwesend sein muss“, heißt es in dem FDP-Antrag. Die Befragung per Video könnte die Verfahren erheblich beschleunigen.

Die FDP fordert außerdem auf Bundesebene einen Digitalpakt für die Justiz nach dem Vorbild des Digitalpakts Schule. Die noch nicht weit verbreitete Nutzung von Informationstechnologie sei neben der zu geringen Personalausstattung mitverantwortlich für die Überlastung der Justiz. „Moderne Technologien haben Arbeit und Alltag erleichtert, jetzt muss die Digitalisierung auch in den Gerichten ankommen“, sagt FDP-Bürgerschaftsfraktionschefin Anna von Treuenfels-Frowein.

Verfahren beschleunigen

Der Einsatz moderner Technologie könne die Verfahren beschleunigen. Das Beschleunigungsgebot sei eine der grundlegenden Prozessmaximen des deutschen Strafrechts, um die psychischen, sozialen und finanziellen Belastungen der Beschuldigten so gering wie möglich zu halten. „Außerdem wird das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat gestärkt, wenn Verfahren schnell entschieden werden“, sagt Treuenfels-Frowein.