Hamburg. Bislang durften die elektronischen Geräte nur bei verurteilten Straftätern angelegt werden. Zudem soll Polizei neue Pflichten erhalten.

Die Fraktionen von SPD und Grünen nehmen weitere Änderungen am neuen Polizeigesetz vor: Am Freitag soll ein entsprechender Entwurf in den Innenausschuss eingebracht werden, der vor allem zusätzliche Pflichten der Polizei gegenüber der Bürgerschaft vorsieht. So soll die Führung dem Parlament zukünftig Bericht über die Auswertung von Datenbeständen und den Einsatz elektronischer Fußfesseln erstatten müssen.

Ein automatisiertes Datensystem zur Vorhersage von Verbrechen in bestimmten Bereichen (sogenanntes Predictive Policing) wird dagegen ausgeschlossen. „Uns ist wichtig, dass Daten intelligent ausgewertet werden, aber Bewertungen und Entscheidungen in jedem Fall von Menschen getroffen werden“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Antje Möller.

Auch der SPD-Abgeordnete Sören Schumacher betonte, dass eine automatisierte Auswertung nur in Einzelfällen erfolgen dürfe. Mit der ausgedehnten Berichtspflicht wolle man "zusätzliche Transparenz schaffen".

Streit um mehr Befugnisse für Datenschützer

Lange wurde beiden Parteien zufolge über die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten diskutiert. Zusätzliche sogenannte Anordnungsrechte halte man laut Schumacher aber ausdrücklich nicht für notwendig. Der Datenschützer habe mit der Möglichkeit, bei vermuteten Verstößen eine Feststellungsklage anzustrengen, bereits ausreichende Kompetenzen.

Im Unterschied zu anderen Bundesländern hatte Hamburg bei dem Entwurf für ein neues Polizeigesetz auf umstrittene Maßnahmen wie den Einsatz sogenannter Staatstrojaner verzichtet. Die wichtigste Neuerung ist der erweiterte Einsatz der elektronischen Fußfesseln. Sie sollen in Zukunft etwa Beziehungstätern angelegt werden dürfen, um sie zu überwachen. „Heute müssen wir häufig das potenzielle Opfer verstecken und dessen Freiheit einschränken, und wir würden gerne die Freiheit desjenigen, der gefährlich ist, einschränken“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Das Anlegen der Fußfessel muss jedoch von einem Richter angeordnet werden, wenn eine sehr hohe Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohe.

Auch islamistische Gefährder sollen Fußfesseln tragen

Auch islamistische Gefährder, denen schwere Anschläge zugetraut werden, könnten demnach mit einer Fußfessel überwacht werden. Bislang war dies nur bei bereits verurteilten Straftätern im Rahmen einer Führungsaufsicht möglich. Die Politik erhofft sich von dem technischen Mittel, die Umtriebe der Gefährder ohne aufwändige Observationen besser im Blick zu behalten.

In diesem Zusammenhang soll es der Polizei auch leichter gemacht werden, die Daten von sogenannten Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder zu speichern. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Einsätze von verdeckten Ermittlern künftig bis zu neun Monate dauern dürfen – nach den bundesweiten Richtlinien sind dies nur drei Monate. Auch die automatisierte Auswertung von Daten wird nach den Plänen deutlich ausgebaut – allerdings nur bei schweren Verbrechen.