Hamburg . Islamisten sollen verheerenden Terroranschlag mittels Sprengstoff geplant haben. Gericht setzt Maximalstrafe fest.
Sie sollen einen islamistisch motivierten Terroranschlag mit „möglichst vielen Toten“ geplant haben. Am Dienstag hat sich der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts nach Verständigungsgesprächen mit den Angeklagten und den Prozessbeteiligten im Falle von „umfassenden und glaubhaften Geständnissen“ auf Strafober- und untergrenzen festgelegt.
Demnach erwartet die beiden Cousins Hersh F. und Shahin F., angeklagt wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren und drei Monaten und höchstens fünf Jahren, so die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner.
Taeubner erwähnte auch, dass sich der Angeklagte Hersh F. bereits im Ermittlungsverfahren vom islamischen Extremismus distanziert habe. Beide Angeklagten waren zuvor aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet. Die Bundesanwaltschaft wirft den 23 Jahre alten Männern vor, einen verheerenden Anschlag vorbereitet zu haben.
Männer wohnen in Meldorf
Unklar ist, wo sie das Attentat begehen wollten. Nachdem sie in ihrem Wohnort Meldorf (Landkreis Dithmarschen) Ende Dezember zwei aus ihrer Sicht enttäuschende Test-Sprengungen mit selbstgebastelten Schwarzpulver-Sprengsätzen durchgeführt hatten, sollen sie versucht haben, über Kontaktpersonen an TNT (Sprengstoff) zu gelangen.
Zudem sollen sie Fahrunterricht genommen haben, um ein mit zehn Kilogramm Sprengstoff beladenes Auto bei dem Anschlag einzusetzen. Am 30. Januar 2019 wurden die Männer jedoch von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) festgenommen.
Weiterer Verdächtiger im Verfahren
In dem Verfahren ist noch ein weiterer Mann angeklagt, wie berichtet nur wegen Beihilfe: Sarkawt N. Die Haupttäter sollen ihren Landsmann laut Bundesanwaltschaft mit der Beschaffung von mindestens einer Schusswaffe beauftragt haben, um diese ebenfalls bei dem Attentat zu verwenden. Zwar soll Sarkawt N. von der radikal-islamischen Gesinnung der beiden 23-Jährigen gewusst haben. Für unwahrscheinlich hält das Gericht nach vorläufiger Bewertung des Ermittlungsergebnisses jedoch, dass der bisher unbestrafte 36-Jährige auch in die Anschlagsplanungen eingebunden war.
Für ihn komme bei einem Geständnis noch eine Bewährungsstrafe zwischen 21 und 24 Monaten in Betracht, so das Gericht. Die Angeklagten wollen sich am 4. November zu den Vorwürfen äußern.