Hamburg. Drei Iraker sollen verheerenden Terroranschlag mittels Sprengstoff geplant haben. Zu den Vorwürfen wollen sie vorerst schweigen.

Zu den Sonderbarkeiten dieses spektakulären Falls gehört etwa, dass die beiden Angeklagten in Vorbereitung eines verheerenden, islamistisch motivierten Anschlags auf deutschem Boden Ende Dezember 2018 zwei Testsprengungen in Meldorf (Landkreis Dithmarschen) durchführten – jeweils mit Schwarzpulver aus handelsüblichen Silvesterböllern, Nägeln und einer Dose Deo-Spray. Eine selbstgebastelte Bombe ging auf dem Friedhof des beschaulichen Örtchens an der Nordseeküste hoch, die andere in der Nähe ihres Wohnhauses.

Weil die Probeläufe jedoch wenig zufriedenstellend verlaufen sein sollen, wollten die beiden irakischen Flüchtlinge nicht länger auf Schwarzpulver setzen: Beim finalen Anschlag sollte TNT, Sprengstoff also, zum Einsatz kommen. Spätestens Ende November 2018, so die Bundesanwaltschaft, hätten die beiden den Entschluss gefasst, „eine möglichst große Anzahl von Ungläubigen, jedoch keine Kinder zu töten“.

Handy in der Zelle eines Angeklagten

Als weitere Kuriosität darf gewiss auch der Fund eines Handys in der Zelle des Angeklagten Shahin F. gelten. Wie es dem 23-jährigen Terrorverdächtigen gelingen konnte, ein Mobiltelefon in eine gut gesicherte Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein zu schmuggeln, ist unklar, sollte den Behörden aber zu denken geben. Das BKA ermittelte mehrere ein- und ausgehende Anrufe, denen aber ein Zeitstempel fehlte, weil das offenbar präparierte Handy nach jedem Ausschalten zurückgesetzt wurde. Die auf dem Telefon sichergestellten Kontakte haben nach bisheriger Analyse durch das BKA jedoch keinen Bezug zum Terror-Fall.

Für den ersten Verhandlungstag am Montag ist nur die Anklageverlesung vorgesehen. Nacheinander schlendern die drei Angeklagten, von Justizbeamten hereingeführt, in den Gerichtssaal und begrüßen ihre Verteidiger mit Handschlag. Neben den Cousins Shahin F. und Hersh F., denen die Bundesanwaltschaft die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zur Last legt, hat die Karlsruher Behörde auch den 36 Jahre alten Sarkawt N. vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts angeklagt, ihn allerdings nur wegen Beihilfe.

Bei einem Vorgespräch zwischen dem Senat und den anderen Prozessbeteiligten Ende September hatte die Bundesanwaltschaft bereits grob umrissen, wohin die Reise gehen könnte: zwischen viereinhalb und fünf Jahren Haft für die beiden 23-Jährigen wären denkbar, aber auch nur dann, wenn sie die Tat umfassend gestehen und einen tiefen Einblick in ihre jetzige innere Haltung zum islamischen Extremismus gewähren. Die Verteidiger mochten da nicht mitgehen, es müsse schon „eine 3 vor dem Komma stehen“, hieß es. Sarkawt N. könnte sogar noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen – vorausgesetzt, auch er räumt die Vorwürfe umfassend ein. Die drei Verteidiger haben am Montag ihr Interesse an weiteren Gesprächen bekundet. Vorerst wollten sich ihre Mandanten aber nicht zu den Vorwürfen äußern.

Geplante Auslieferung einer Zündvorrichtung scheiterte

Wie aus der Anklage hervorgeht, befürworteten die beiden jüngeren Angeklagten spätestens seit Anfang 2018 die menschenverachtende Ideologie des IS und standen über das Internet in Kontakt mit zwei Gleichgesinnten aus Großbritannien, einer Person namens „Chicho“ und einem Abdullah F. Von ihnen sollen sie sodann Anleitungen zum Bau einer „Spreng- und Brandvorrichtung mittels Schwarzpulver“ erhalten haben. Die geplante Auslieferung einer Zündvorrichtung scheiterte jedoch, weil Abdullah F. zuvor festgenommen wurde. Zudem sollen die Angeklagten Sarkawt N. damit beauftragt haben, ihnen mindestens eine Schusswaffe zu besorgen, um bei dem Anschlag noch mehr Menschen mit in den Tod zu reißen. Sarkawt N. wiederum soll von der radikal-islamischen Gesinnung seiner Freunde gewusst haben. Zur Übergabe der Waffe kam es jedoch nicht – den beiden Irakern war der Preis von 1200 Euro für die halbautomatische Kurzwaffe zu hoch.

Treffen die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft zu, hatten die nach Deutschland geflüchteten Männer nichts anderes im Sinn, als möglichst viele Menschen zu ermorden. Nach den mehr oder weniger missglückten Test-Detonationen mit Schwarzpulver Ende Dezember 2018 wollten sie sich über eine bisher unbekannte Kontaktperson mehrere Kilogramm TNT besorgen. „Außerdem wollten sie den Sprengsatz mit einer geeigneten Verdämmung, etwa in Form eines Schnellkochtopfs versehen sowie Nägel als Splitterladung hinzufügen, um eine möglichst hohe Explosionskraft zu erzielen“, so die Bundesanwaltschaft.

Nicht nur das: Der sinistre Plan sah zuletzt auch noch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs vor. Anfang Januar begannen Shahin F. und Hersh F. mit dem theoretischen Fahrunterricht. Das Auto sollte mit zehn Kilogramm TNT „in guter Qualität“ beladen werden. Bevor die Angeklagten zur Tat schreiten konnten, verhafteten Beamte des Bundeskriminalamtes sie am 30. Januar in ihrer Wohnung in Meldorf. Zuletzt waren sie von bis zu 200 Mitarbeitern verschiedener Polizeibehörden überwacht worden, teilweise rund um die Uhr und auf Schritt und Tritt. Den jungen Männern drohen nun bis zu zehn Jahre Haft.