Hamburg/Kiel. Seit 1. Oktober sollten Hamburger ihr Auto im Internet anmelden können. Die Umsetzung krankt auch an dem komplizierten Aufbau.

„Einfacher, bequemer und effizienter“: So lobt das Bundesverkehrsministerium sein Projekt „i-Kfz“. Zum 1. Oktober sollte die dritte Stufe der „internetbasierten Fahrzeugzulassung“ gestartet werden. Vorbei sollte es sein mit den lästigen, zeitraubenden Besuchen in der Zulassungsstelle.

Der Plan sah vor, dass Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung alles bequem vom heimischen Computer aus machbar sein sollte. Doch das bleibt vorerst eine Wunschvorstellung, denn „i-Kfz“ funktioniert weder in Hamburg noch in Schleswig-Holstein.

Hamburg soll Mitte Oktober an den Start gehen

Die Ursachen dafür sind zunächst technischer Natur. Schleswig-Holstein und Hamburg lassen ihren Internetservice vom ländereigenen Dienstleister Dataport pflegen. Und Dataport hat es nicht geschafft, die entsprechenden Online-Portale rechtzeitig aufzurüsten.

In Hamburg muss nach Auskunft von Dataport noch ein Pflichtfeld nachprogrammiert werden. Christoph Sander von der Kundenkommunikation des Hamburger Landesbetriebs Verkehr sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir mit der dritten Stufe von i-Kfz Mitte Oktober an den Start gehen können.“ In Schleswig-Holstein wird es wohl noch etwas länger dauern. Dort soll es im November so weit sein.

Beschaffung eines Kartenlesegeräts notwendig

Aber die internetbasierte Fahrzeugzulassung, mit der sich das Bundesverkehrsministerium nach eigener Einschätzung zum „Innovator des deutschen E-Governments“ macht, krankt nicht nur an der technischen Umsetzung, sondern auch an ihrem komplizierten Aufbau. Um den Dienst überhaupt nutzen zu können, muss jeder Bürger zunächst in Vorleistung gehen. Denn er funktioniert nur bei denen, die im Besitz des seit 2010 ausgegebenen „elektronischen“ Personalausweises mit Chipkarte sind und die Online-Funktion aktiviert haben.

Zudem ist die Beschaffung eines Kartenlesegeräts notwendig. Zwar gibt es auch eine Smartphone-App, die dieselben Dienste wie ein etwa 40 Euro teures Lesegerät leisten soll. Für Android-Geräte existiert sie schon länger, für Apple-Handys ist sie gerade auf den Markt gekommen und kann nun heruntergeladen werden. Störungsfrei läuft sie allerdings noch nicht. Auf der Internetseite des Bundes heißt es, beim iPhone 7 könne es zu „Inkompatibilitäten“ kommen.

Kindergeld lässt sich jetzt online beantragen

Allerdings ist immer noch bei den meisten der neuen Personalausweise die Online-Funktion nicht freigeschaltet. In den ersten Jahren nach 2010 hatte eine Freischaltung auch wenig Sinn, denn es gab kaum Nutzungsmöglichkeiten. Mittlerweile hat sich die Situation etwas gebessert. So lässt sich nun zum Beispiel das Kindergeld online beantragen. Wer sich seinen Chip nachträglich freischalten lassen will, muss nun allerdings zuerst zum Einwohnermeldeamt – nur dort kann das gegen Gebühr erledigt werden.

Doch selbst wenn der „Perso“ bereit ist für i-Kfz und das Computerprogramm bei den Zulassungsstellen funktionieren würde, lassen sich auch in Zukunft längst nicht alle Autos damit bequem an- oder ummelden. Möglich ist das nur bei Fahrzeugen, die seit Jahresanfang 2015 neu auf den Straßen unterwegs sind. Grund: Erst von diesem Zeitpunkt an wurden neue Zulassungsbescheinigungen ausgegeben, die einen versteckten Sicherheitscode tragen. Dieser Code wird bei dem Online-Verfahren benötigt.

Überdies ist dieses Verfahren auch nicht besonders schnell. Denn nachdem alle erforderlichen Schritte am Computer erledigt und die Gebühren bezahlt sind, gilt es zu warten. Das Internet spielt von da an keine Rolle mehr. Am Ende der internetbasierten Fahrzeug­zulassung steht der zustellerbasierte Postweg. Der Landesbetrieb Verkehr verschickt auf diesem Weg die Zulassungsbescheide und die Plaketten für die Kennzeichen. Das kann ein, zwei Tage dauern. Das Aufkleben, der durchaus erhebende Schlussakt vieler Zulassungsstellenbesuche der Vergangenheit, darf der Kunde dann selbst vornehmen.

Digitale Zulassung macht auch in anderen Städten Probleme

Noch ist das allerdings Zukunftsmusik. Nicht nur in Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in vielen anderen Zulassungsstellen funktioniert das System momentan nicht – etwa in Hannover.

Ohnehin ist i-Kfz alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Die erste Stufe wurde bereits im Januar 2015 gestartet, seitdem können Fahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden. Seit 2017 ist auch die Wiederzulassung möglich. Ein gutes Angebot etwa für Motorradfans, die ihre Maschinen im Herbst abmelden und im kommenden Frühling wieder auf die Straße bringen wollen.

Dennoch sind die bundesweiten Nutzerzahlen niedrig (siehe Text links). Wie das in Hamburg aussieht, ist selbst dem Landesbetrieb Verkehr nicht bekannt. Christoph Sander sagt: „Da die Vorgänge, die von Kundinnen und Kunden über i-Kfz abgewickelt werden, in unsere generelle Statistik über Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen übergehen, ist eine Auswertung der Nutzerzahlen leider nicht möglich.“

Wer nicht weiß, wie gut oder schlecht ein Produkt ankommt, dürfte auch bei einer eventuellen Produktverbesserung Probleme bekommen. I-Kfz ist deshalb weit davon entfernt, die Zulassungsstellen zu entlasten.