Hamburg. Die Stadt will Ausbau privater Ladeinfrastruktur fördern. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Wallbox.

Das Ziel ist ambitioniert: In Deutschland sollen bis 2030 nach dem Willen der Großen Koalition sieben bis zehn Millionen Elektroautos rollen. Dafür will die Bundesregierung laut Klimapaket in den kommenden vier Jahren 9,3 Milliarden Euro investieren, vor allem in Prämienprogramme für E-Auto-Käufer sowie für Steuersenkungen für Dienstwagen mit Elektroantrieb.

Den großen Durchbruch erwarten Experten dennoch erst, wenn die Ladeinfrastruktur ausgebaut wird. Zwar will die Bundesregierung auch den Bau von öffentlichen Ladepunkten massiv unterstützen. Aber 75 bis 85 Prozent der E-Auto-Besitzer laden ihre Fahrzeuge daheim oder am Arbeitsplatz.

Hamburg fordert Zuschüsse für private Ladestationen

Und gerade beim Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern gibt es hohe Hürden. Allein die erforderliche sogenannte Wallbox kostet je nach Ausstattung zwischen 500 und 2500 Euro, dazu kommt die Installation. Zudem muss in der Regel der Stromanschluss des Gebäudes erweitert werden; so können bei Nachrüstungen Kosten in Höhe von insgesamt mehreren Zehntausend Euro für die Eigentümergemeinschaft entstehen.

Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation fordert Zuschüsse vom Bund: „Wir setzen uns seit Längerem dafür ein, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur auflegt, bei dem die Länder die Erlaubnis erhalten, dies mit eigenen Fördermaßnahmen flankieren zu können“, sagt Behördensprecherin Susanne Meinecke. Der Senat werde dann prüfen, inwiefern eine Ergänzung auf Länderebene sinnvoll sei.

Derzeit setzt der Senat auf das Programm ELBE. Zuschüsse gibt es hier jedoch nur für juristische Personen wie Firmen, nicht für private Eigentümer.

Aud Grundeigentümerverband plädiert für Zuschuss

Auch der Hamburger Grundeigen­tümer-Verband plädiert für Zuschüsse durch die öffentliche Hand: „Der Einbau von Ladestationen muss flächendeckend gefördert werden, auch für Eigentümer von Häusern oder Wohnungen.“

Immerhin zeichnet sich bei der juristischen Hürde eine Lösung ab. Noch braucht jeder Wohnungseigentümer die Zustimmung der Gemeinschaft, wenn er sich eine Wallbox auf seinem Stellplatz installieren will. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer entsprechenden Reform des Gesetzes.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ladestationen:

Es ist der Albtraum für Fahrer von Elektroautos: Der Akkustand sinkt bedrohlich – und eine Ladesäule ist nicht in Sicht. Zwar gilt Hamburg als Vorreiter bei öffentlichen Ladestationen, bis Jahresende soll ihre Zahl auf 1000 wachsen. Dennoch sind sich Experten einig, dass sich die E-Mobilität nur durchsetzen wird, wenn ein komfortables und schnelles Laden daheim möglich wird. Derzeit haben laut ADAC 96 Prozent der Stellplatzflächen in deutschen Mehrfamilienhäusern nicht einmal eine Steckdose.

Doch inzwischen machen sich auch in Hamburg immer mehr Haus- und Wohnungseigentümer Gedanken, wie man Garagen und Stellplätze nachrüsten kann. Aber welche Lösungen bieten sich an? Wie sieht das rechtlich aus? Welche Kosten entstehen? Was müssen Mieter beachten? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Reicht es aus, wenn ich das E-Auto an einer normalen Steckdose lade?

In aller Regel nicht. Haushaltssteckdosen sind nicht für längeres Laden unter hoher Last ausgelegt. Das Risiko, dass die Sicherung herausspringt oder sogar ein Kabelbrand entsteht, ist hoch. Mit einer eigens installierten Wallbox (Wandladestation) kann das nicht passieren, zudem geht der Ladevorgang viel schneller.

Was kostet eine Wallbox?

Die Preisspanne für eine Wallbox reicht von 500 bis über 2500 Euro, dies hängt ab von der Ladeleistung und vom Bedienkomfort: Intelligente Systeme können über das Internet gesteuert werden und arbeiten in Tiefgaragen vernetzt. Dazu kommen die Kosten für die Installation, die ein Fachbetrieb übernehmen muss, der dann auch für den fachgerechten Einbau haftet – das ist definitiv nichts für Hobbybastler.

„Eine Garage oder ein Stellplatz direkt am eigenen Haus sind die besten Voraussetzungen“, sagt die Verbraucherzentrale. Deutlich aufwendiger ist die Installation in einer Tiefgarage mit mehreren Stellplätzen, wo in der Regel der Stromanschluss des Gebäudes erweitert werden muss.

Laut Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) können bei Nachrüstungen Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro für die Eigentümergemeinschaft entstehen. Sönke Struck, Vorstandschef der Nord-Vertretung des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), spricht von „erheblichen technischen Hürden“ – auch bei Neubauten: „Wollte man im Neubau eine komplette Tiefgarage mit 40 oder mehr Stellplätzen errichten, würden Kosten von deutlich über 100.000 Euro für den Elektroanschluss entstehen. Da brauchen Sie schon ein eigenes Trafohäuschen im Garten.“

Denkbar wäre auch, dass in der Tiefgarage nur ein Stellplatz mit einem gewerblichen Ladesystem eingerichtet wird, wo jeder Wohnungseigentümer sein E-Auto stundenweise aufladen kann. Struck warnt jedoch: „Das kann schnell für Ärger sorgen, wenn jemand sein Auto nach dem Ladevorgang nicht gleich wieder wegfährt und den Platz blockiert.“

Kann ich eine Wallbox einfach für meinen Tiefgaragenstellplatz in Auftrag geben?

Nein, dies geht nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Ob alle zustimmen müssen oder zumindest 75 Prozent der Stimmberechtigten, wenn diese 50 Prozent der Miteigentumsanteile vertreten, ist juristisch umstritten. Dies hängt davon ab, ob die Installation einer Wallbox als „bauliche Veränderung“ oder als „Modernisierung“ gewertet wird.

In Bayern wurde ein Besitzer einer Eigentumswohnung dazu verurteilt, seinen Ladepunkt auf eigene Kosten wieder zurückzubauen – andere Mitglieder der Eigentümergemeinschaft hatten ihn verklagt. Verwalter beobachten solche Streitigkeiten häufig. Viele Eigentümer fürchten Kosten- und Sicherheitsrisiken. Wer in der Eigentümerversammlung einen Antrag auf einen Ladepunkt stellt, muss mit Widerstand rechnen.

Das Bundesjustizministerium arbeitet nun allerdings an einer Reform des Gesetzes, Ende 2020 könnte es ein Recht auf den Einbau einer Wallbox geben. „Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen“, sagt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Wie ist die Situation für Mieter?

„Nach der aktuellen Rechtslage haben Mieter eines Mehrfamilienhauses gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation in der Tiefgarage. Für den Fall, dass der Mieter die Erlaubnis erhält, ist daran zu denken, dass er nach Ende des Mietvertrages auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wiederherstellen muss“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Die meisten Mieter wären aus seiner Sicht finanziell aber eh nicht in der Lage, sich ein E-Auto anzuschaffen.

Chychla bleibt insgesamt skeptisch: „Es ist grundsätzlich zu überlegen, ob es von Vorteil ist, wenn in den nächsten Jahren mit enormem finanziellen Aufwand­ in Mehrfamilienhäusern eine Infrastruktur für eine E-Technologie geschaffe­n wird, die möglicherweise in zehn bis 15 Jahren durch eine weitere technologische Entwicklung überholt wird.“ Er hält weitere Ladepunkte im öffentlichen Raum für sinnvoller.

Welche Förderungen von staatlicher Seite gibt es?

Hamburg setzt auf das Programm ELBE. Bis zu 7400 neue Ladepunkte sollen im Zeitraum bis Ende September 2022 entstehen – in Tiefgaragen von Wohnblocks und in Parkhäusern, aber auch auf dem Gelände von Firmen. Beantragen kann man die Zuschüsse bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB). Allerdings steht dieses Programm nur juristischen Personen wie etwa Unternehmen und gewerblichen Immobilieneigentümern offen sowie Behörden, Kirchen, Vereinen, Forschungseinrichtungen oder Stiftungen.

„ELBE ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt innerhalb eines Bundesförderprogramms, die Konditionen unterliegen der entsprechenden Richtlinie des Bundes. Hamburg hat hier keine Möglichkeiten der Änderung“, sagt Susanne Meinecke, Sprecherin der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.

Sie verweist zudem auf „erhebliche Mittel im zweistelligen Millionen­bereich, die Hamburg in den Ausbau der öffentlichen, also für alle verfügbaren Ladeinfrastruktur steckt“. Darüber hinaus setze sich der Senat seit Längerem dafür ein, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur auflegt, „bei dem die Länder die Erlaubnis erhalten, dies mit eigenen Fördermaßnahmen flankieren zu können“.

Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg, plädiert für solche Förderungen: „Das ELBE-Programm reicht nicht aus. Der Einbau von Ladestationen muss flächendeckend gefördert werden, auch für die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen.“ Nur mit Zuschüssen der öffentlichen Hand habe die Wende zur E-Mobilität eine wirkliche Chance.