Hamburg. Gzuz von der 187 Strassenbande ist durch seine Silvester-Aktion erneut ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.
Gangsta-Rapper Gzuz von der Hamburger Hip-Hop-Band 187 Strassenbande hat mal wieder Ärger mit der Justiz. Wegen einer Silvester-Ballerei am Jahreswechsel 2018/2019 ist der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, erneut ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen Gzuz Anklage erhoben. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Nana Frombach am Mittwoch dem Abendblatt.
Bei der Anklage geht es um eine Silvester-Aktion, von der auch ein Instagram-Video einige Zeit im Netz kursierte. In dem Video ballert Gzuz, der bereits wegen diverser Delikte vorbestraft ist und auch schon im Gefängnis saß, mit einer Signalpistole mehrmals in die Luft und schreit in die Kamera. Im Hintergrund: ordinäres Jubelgeschrei des Filmers. Die Kommentare unter dem Instagram-Video lauteten unter anderem „Fette Sache“, „Geiler Typ“ und „Typisch hahaha“.
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Anklage gegen Gzuz: Er hätte keine Waffe bei sich führen dürfen
Dass er sich wegen der Silvester-Ballerei nun vor Gericht verantworten muss, dürfte Kristoffer Jonas Klauß wohl weniger lustig finden. Wegen des Instagram-Videos ermittelte die Hamburger Polizei wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Und dabei kam einiges zutage. Denn nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte Gzuz überhaupt nicht mit einer Waffe hantieren dürfen. "Trotz eines behördlichen Verbots führte er eine Waffe bei sich", sagte Nana Frombach.
187 Strassenbande – gefeiert und gefürchtet
Welche Strafe dem Hamburger Skandal-Rapper nun droht, ist noch unklar. Wegen einer anderen Verurteilung, bei der es um eine Schlägerei in einem Supermarkt ging, steht Gzuz unter Bewährung. Wenn es bei einer laufenden Bewährung zu einer neuen Straftat kommt, hat das Gericht mehrere Möglichkeiten: Entweder die Bewährungszeit wird verlängert oder Gzuz muss ins Gefängnis. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht. Die "Bild" hatte über die neue Anklage zuerst berichtet.