Hamburg. Mutter trotz Schmerzen aus Kreißsaal verlegt. Obduktion des Ungeborenen soll nun klären, ob der Tod hätte verhindert werden können.

Wäre der Tod eines ungeborenen Jungen im Hamburger Marienkrankenhaus vermeidbar gewesen? Dieser Frage gehen nun Polizei und Staatsanwaltschaft nach. Auf Abendblatt-Anfrage teilt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, mit, dass am Dienstag ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Hintergrund ist der Tod eines Kindes kurz vor der Geburt am Sonnabend. Wie die "Hamburger Morgenpost" berichtet, war die werdende Mutter gegen 4 Uhr morgens in das Krankenhaus gekommen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Fruchtblase schon geplatzt gewesen.

Bis zwölf Uhr mittags seien im Kreißsaal drei Kardiotokografien (CTG) angefertigt worden, bei denen sowohl die Wehentätigkeit der Mutter als auch der Herzschlag des Ungeborenen gemessen werden, es habe keine Auffälligkeiten gegeben.

Marienkrankenhaus äußert sich nicht zu den Vorwürfen

Laut "Morgenpost" soll die werdende Mutter dann starke Blutungen und Schmerzen bekommen haben. Dennoch sei die Geburt nicht eingeleitet worden, stattdessen habe die Frau gegen 14.45 Uhr den Kreißsaal verlassen müssen, weil eine andere Geburt vorgezogen wurde. Als die Frau gegen 16 Uhr erneut an das CTG-Gerät angeschlossen wurde, habe es keine Herztöne mehr bei dem Kind gegeben.

Ein Arzt habe noch einen Not-Kaiserschnitt angeordnet, doch das Leben des Ungeborenen habe nicht mehr gerettet werden können.

Das Marienkrankenhaus möchte sich nicht zu diesem Vorfall äußern. Auf Anfrage heißt es: "Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir Presseanfragen aktuell nicht beantworten können." Zudem spricht die Klinikleitung den Eltern und der Familie ihr tiefes Mitgefühl aus und teilt mit, dass derzeit alle relevanten Vorgänge sorgfältig überprüft würden, "da wir sehr an einer transparenten Aufklärung interessiert sind."

Leichnam des Ungeborenen wird nun obduziert

Um Aufklärung in diesem Fall bemühen sich auch die Ermittler. "Das Kind ist in die Rechtsmedizin gebracht worden", so Frombach. Eine Obduktion soll nun die genaue Todesursache klären. Den Rechtsmedizinern würden auch der zeitliche Ablauf der Ereignisse im Marienkrankenhaus und die Ergebnisse der Untersuchungen in der Klinik vorliegen.

Wann das Ergebnis feststeht, ist noch unklar. Davon hängt das weitere Vorgehen der Ermittler ab. Wie Frombach erklärt, wird in einem Todesermittlungsverfahren lediglich geklärt, ob überhaupt ein Fremdverschulden vorliegt.

Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würde ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet.