Hamburg. Der 19-Jährige Vater soll den Brustkorb des Jungen so fest gedrückt haben, dass Rippen brachen. Es bestand Lebensgefahr.
Ein sehr schwer verletzter Säugling, und dann auch noch auffallend mager: Bei dem kleinen Robert (Name geändert), der von einem Kinderarzt bei der Früherkennungsuntersuchung U 3 untersucht wurde, war nichts so, wie es sein sollte. Bei dem Jungen bestand sogar Lebensgefahr. Der Arzt veranlasste umgehend eine Einweisung des Babys ins UKE, wo der Säugling auf der Kinderintensivstation zehn Tage lang behandelt werden musste.
Für den dramatisch schlechten Zustand des Babys sollen dessen Eltern verantwortlich sein, die sich deshalb am Dienstag vor dem Jugendschöffengericht verantworten mussten. Dem Vater von Robert, dem 19 Jahre alten Marcel H., wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In zwei Nächten soll er den Neugeborenen, der weinte und sich nicht beruhigen ließ, zunächst auf den Arm genommen haben. Dann habe er den Brustkorb seines Sohns so fest mit beiden Händen umschlossen und den Säugling kräftig an die eigene Brust gedrückt, dass der Junge lebensgefährliche Rippenserienfrakturen und eine Blutung in der Brusthöhle erlitt.
Eltern gaben dem Baby nicht genügend Nahrung
Darüber hinaus sollen beide Eltern ihren Sohn nicht ausreichend versorgt haben. Deswegen wirft die Staatsanwaltschaft der 20 Jahre alten Mutter Selin D. und dem Vater Marcel H. Verletzung der Fürsorgepflicht sowie Körperverletzung durch Unterlassen vor. Laut Anklage gaben sie dem Jungen, der eigentlich sieben Mal am Tag Milchersatznahrung hätte bekommen müssen, nur viermal am Tag zu trinken – und dann auch nicht in der ausreichenden Menge.
So habe der Junge seit seiner Geburt am 7. Dezember 2018 bis zum 14. Januar diesen Jahres lediglich 160 Gramm an Gewicht zugenommen. Normal wäre etwa das sechsfache gewesen. Und schließlich sollen die Eltern ihren Sohn nicht ausreichend gepflegt haben, so dass er ein schmerzhaftes Ekzem sowie eine Pilzinfektion entwickelte. Mittlerweile lebt der Junge in einer Pflegefamilie.
Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen
Marcel H. ist ein sehr schlanker, großer und blasser Mann, der die Haare zur Glatze rasiert hat. Seine Verlobte, eine junge Frau mit Brille und Parka, wippt während der Anklageverlesung nervös mit den Füßen. Noch bevor die Angeklagten sich dazu äußern, ob sie zu den Vorwürfen etwas sagen wollen, wird die Öffentlichkeit von der Verhandlung wegen des noch jungen Alters der Beschuldigten ausgeschlossen. Dies geschehe nach dem Jugendgerichtsgesetz, erklärt der Vorsitzende. Werde die Verhandlung öffentlich durchgeführt, drohten den Angeklagten eine Stigmatisierung, zudem seien Nachteile für ihre persönliche und soziale Entwicklung zu befürchten, hieß es.
Am Nachmittag erging das Urteil für die Angeklagten, für die beide Jugendrecht angewandt wurde: Bei Marcel H. wurde eine Schwere der Schuld festgestellt, er erhielt eine anderthalbjährige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde – und damit vier Monate weniger, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Zudem bekam der 19-Jährige mehrere Bewährungsauflagen, die zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen sollen. Seine Verlobte Selin D. wurde schuldig unter anderem wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gesprochen und erhielt eine einjährige Betreuungsweisung. Dies hatte die Staatsanwaltschaft auch so gefordert. Beide Urteile wurden noch am Dienstag rechtskräftig.