Hamburg. Die Prüfungen durch die Behörden dauern länger als erwartet. Tempodrosselung der Gefährte in bestimmten Bereichen im Gespräch.

E-Scooter erobern sich mit Macht ihren festen Platz im Hamburger Stadtbild. Neben den zahlreichen Verleihern, bei denen das Ausleihen pro Minute über eine App abgerechnet wird, hatte auch Otto Now angekündigt, Miettretroller auf den Markt zu bringen. Doch jetzt kommt es zu Verzögerungen.

Wie das Unternehmen mitteilt, kommen die E-Scooter zu einem festen Mietpreis pro Monat nicht, wie angekündigt, Ende August auf den Markt. Denn es drängen so viele Verleiher auf den Markt, dass die notwendigen behördlichen Prüfungen nicht hinterher kommen. Otto rechnet jetzt damit, dass Interessierte sich Anfang September anmelden können und dass Ende September die ersten E-Scooter ausgeliefert werden können. Außerdem geht das Unternehmen davon aus, aufgrund des großen Ansturms nicht jedem interessierten Kunden einen E-Scooter anbieten zu können. Zurzeit liefen Gespräche mit Partnern, um parallel die nächste, noch größere E-Scooter-Flotte aufzubauen.

E-Tretroller von Bird jetzt in Hamburg gestartet

In das noch junge Geschäft steigt ein weiterer starker Player ein. Der amerikanische Anbieter Bird, der bereits in 140 Städten weltweit aktiv ist, ist an diesem Montag in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt und München gestartet. Zunächst sollen jeweils 100 Scooter auf die Straßen der fünf Städte kommen, sagte der für das Geschäft in Europa zuständige Bird-Manager Patrick Studener. Weitere Städte sollen „in Kürze“ folgen.

Ein Elektro-Scooter des US-amerikanischen E-Scooter-Sharing Anbieters Bird.
Ein Elektro-Scooter des US-amerikanischen E-Scooter-Sharing Anbieters Bird. © Nicolas Armer/dpa

Die Firma aus Kalifornien modifizierte für Deutschland ihr E-Tretroller-Modell aus eigener Entwicklung, um die strengeren Sicherheitsauflagen wie etwa zwei Handbremsen zu erfüllen. Die Fahrzeuge sollen mit einer Batterieladung rund 50 Kilometer zurücklegen können. Bird rechnet für die Scooter mit einer Lebensdauer von eineinhalb bis zwei Jahren im Sharing-Betrieb.

Automatische Tempo-Drosselung im Gespräch

Doch an den E-Scootern scheiden sich auch die Geister. Während die einen es als hippes Lifestyle-Objekt bejubeln, sind andere strikt gegen die neuen Vehikel und fürchten schlimme Unfälle. Um diese zu vermeiden, bringen Städte, Gemeinden und Leihanbieter eine neue Idee ins Gespräch. Zum Schutz von Fußgängern sollte das Tempo der Vehikel auf verbotenen Verkehrsflächen automatisch gedrosselt werden können, teilten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Montag mit.

Damit seien Fehlverhalten und schwere Unfälle besser auszuschließen. Das Bundesverkehrsministerium solle diese Anwendung sicherstellen. Bisher ist die Funktion aber nicht Teil der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Ein Ministeriumssprecher sagte in Berlin, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüfe das Thema bereits. Die Hamburger Innenbehörde reagiert eher zurückhaltend auf den Vorschlag. Eine abschließende Bewertung gebe es noch nicht, sagte ein Sprecher.

Fußgängerzonen und Gehwege für E-Scooter tabu

Der Vorstoß für die sogenannte Geofencing-Technologie ist Teil einer gemeinsamen Erklärung von kommunalen Spitzenverbänden und Anbietern, die am Wochenende bekannt wurde. Ziel sei, die Sicherheit gerade für sensible Fußgängerbereiche zu stärken.

Dabei handelt es sich um eine Software-Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man damit in bestimmte Bereiche fährt. Darunter fallen etwa Fußgängerzonen, die wie Gehwege für die kleinen Gefährte tabu sind. Die Bereiche werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert.

E-Scooter Test in Hamburg

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    Kritik von den Verbraucherzentralen

    Kritik an den Nutzungsbedingungen von Elektro-Tretrollern zum Ausleihen in deutschen Städten kommt von den Verbraucherzentralen. Oft lehnten Anbieter jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollten nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniere. Das sagte die Rechtsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Kerstin Hoppe, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

    Bei einer Untersuchung der Nutzungsbedingungen seien bei allen Anbietern teils gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen festgestellt worden, kritisierte der vzbv. Daher seien die Firmen wegen insgesamt 85 Klauseln abgemahnt worden. Beanstandet wurde etwa auch ein Abwälzen von Wartungs- und Inspektionspflichten. So müssten Nutzer bei einigen Anbietern vor Fahrtantritt Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel überprüfen. Dabei könnten Verbraucher dies in der Regel gar nicht fachgerecht tun.

    Im schlimmsten Fall haftet der Nutzer für fast alle Schäden

    Die Mobilitätsexpertin beim vzbv, Marion Jungbluth, betonte, Innovationen wie die E-Scooter machten das Angebot vielfältiger und könnten einen Beitrag zu einer Verkehrswende leisten. „Die Anbieter sollten aber alles dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und kundenfreundlich wie möglich zu machen.“

    Mit Blick auf Haftungsregelungen warnte der vzbv, dass Kunden zum Beispiel teils für Schäden aufkommen müssten, die sie nicht verschuldet haben. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ miete, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen. Mehrere Anbieter behielten sich auch vor, den Service jederzeit einschränken oder einstellen zu können und Mietbedingungen kurzfristig zu ändern.