Hamburg. „Er wollte Menschen verletzen.“ 36-Jähriger wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – die bisher höchste Strafe.
Am Ende, nach einem langen Prozess, in dem ihn augenscheinlich kaum etwas aus der Ruhe hatte bringen können, wirkte der Angeklagte Jörg R. plötzlich wie vom Donner gerührt. Und der 36-Jährige brauchte einen Augenblick, um sich von seinem Stuhl zu erheben. Denn der Hamburger kommt in Untersuchungshaft, nachdem das Schöffengericht ihn zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hat, die als die bisher höchste im Zusammenhang mit den G-20-Krawallen vom Juli 2017 verhängt wurde: Jörg R. erhielt vier Jahre Haft.
Mit diesem Strafmaß ging am Montag ein Prozess zu Ende, der in mehrerer Hinsicht rekordverdächtig ist. Nicht nur das Strafmaß ist bisher beispiellos. Es ist auch mit 50 Prozesstagen und fast 15 Monaten Verhandlungsdauer der bisher mit Abstand längste G-20-Prozess – und wohl das am längsten dauernde Verfahren vor einem Hamburger Amtsgericht überhaupt.
Und noch etwas ist außergewöhnlich: Es gab mehr als 30 Befangenheitsanträge gegen das Gericht, davon 24 allein gegen Amtsrichter Johann Krieten. Der fand im Urteil deutliche Worte: Bei dem G-20-Gipfel sei die Stadt angesichts der Gewalt, die unter anderem im Schanzenviertel und an der Elbchaussee herrschte, „in eine Art Schockstarre verfallen“, sagte der Richter. Es habe eine „Gewaltorgie sondergleichen gegeben. Damit es keine weiteren Gewaltorgien gibt, müssen klare Ansagen gemacht werden.“
„Wandelndes Fass Nitroglyzerin“
Der Vorsitzende nannte den Angeklagten Jörg R. ein „wandelndes Fass Nitroglyzerin. Er wollte das machen, was er gern macht, nämlich Menschen verletzen“. Deshalb habe der Angeklagte, der bisher 23-mal vorbestraft ist, am 7. Juli 2017 im Bereich der „Roten Flora“ insgesamt sechs leere Flaschen „zielgerichtet und kraftvoll“ auf Polizeibeamte geworfen, um diese zu verletzen. Außerdem habe Jörg R. auch noch andere angestachelt: „Los Leute, macht alle mit!“ Mit dieser Aufforderung sei der Angeklagte „für die Gewaltexzesse mit verantwortlich“ und müsse dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
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Bei dem Urteil von insgesamt vier Jahren nahm allerdings vor allem eine weitere Körperverletzung, die Jörg R. unabhängig von G 20 im März 2017 in einer Kneipe begangen hatte, einen hohen Anteil an der Gesamtstrafe ein. Der 36-Jährige hatte einen für jeden erkennbar behinderten Mann, der seinen Geburtstag in der Bar hatte feiern wollen, provoziert. Dann hatte R. das Opfer mit Faustschlägen und Tritten so massiv traktiert, das dieser unter anderem einen Arm- und einen Nasenbeinbruch davontrug und noch anderthalb Jahre nach der Tat unter dem Geschehen litt. Der Angeklagte habe sich über dieses Tatopfer sichtlich „amüsiert“, kritisierte Krieten. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt drei Jahre Freiheitsstrafe für den 36-jährigen Angeklagten gefordert.
Kontrovers geführte Verhandlung
Kritiker von Krieten verweisen darauf, dass der Richter zwei der bisher härtesten Urteile im Zusammenhang mit G-20-Verfahren verhängt hat, einmal zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe, einmal dreieinhalb Jahre. Beide Urteile fielen in der Berufungsinstanz niedriger aus. Aber wer dem Amtsrichter unterstellt, er verhänge in Sachen G 20 durchweg harte Strafen, liegt falsch: Auch Bewährungsstrafen im unteren Bereich beziehungsweise Geldstrafen gab es bei ihm für G-20-Taten.
Schon von Prozessbeginn an war deutlich geworden, dass diese Verhandlung sehr kontrovers geführt werden und vermutlich ungewöhnlich lange dauern würde. Denn Amtsrichter Krieten gilt als einer, der klare Kante zeigt. Jemand, der sich durch zahllose Anträge, provokante Bemerkungen oder schwierige Zeugen nicht ermüden lässt, sondern bei dem es fast scheint, als wecke die Konfrontation sportlichen Ehrgeiz. Und Verteidiger Uwe Maeffert, der gemeinsam mit Lino Peters den Angeklagten vertrat, ist für ausführliche – manche sagen langatmige – Monologe und seine Diskussionsfreude bekannt. Einige nennen ihn gewieft, andere auch unbeherrscht. Es war ein Verfahren, in dem Krieten auch schon mal Maeffert das Mikrofon abdrehte, wenn sich dieser trotz Ermahnungen nicht in seinem Redefluss stoppen ließ.
Widersprüche und Beanstandungen
Die Verteidiger hatten schon in den ersten Verhandlungstagen ein wahres Dauerfeuer eröffnet mit Anträgen, Widersprüchen und Beanstandungen. Doch der Richter wies viele der Anträge zurück, was Maeffert ihm als „Ablehnungsmaschinerie“ vorwarf. Auch Maefferts Kollege Peters kritisierte den Vorsitzenden: „Wir sind auf Kneipenniveau gesunken bei Ihnen.“
Bilder vom G20-Gipfel 2017:
Die stärksten Bilder vom G20-Gipfel 2017
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Krieten konterte, die Verteidiger hätten ihn als „Diva“, „Kobold“ und „Sphinx“ bezeichnet. Es sei anstrengend und nur schwer erträglich gewesen, Maefferts langatmigen Ausführungen zu seinen früheren Erfolgen und über seine Bücher zuzuhören. Und dass der Anwalt einen Schöffen angeschrien habe, sei schlicht „ungehörig“. Maeffert sagte auf die Frage, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde: „Auf jeden Fall!“
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