Hamburg. „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ fordert eine bessere Pflege und Hygiene in Kliniken.
Bessere Pflege und Hygiene in Kliniken mithilfe von mehr Angestellten – das fordert das „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“. Eine erste Vorlage der Volksinitiative war von der Bürgerschaft allerdings nicht als Gesetz verabschiedet worden. Deshalb beantragten die Initiatoren im Oktober 2018 die Durchführung des „Volksbegehrens gegen den Pflegenotstand“ mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf, den sie im Dezember nochmals änderten. Nun prüft auf Antrag des rot-grünen Senats das Hamburgische Verfassungsgericht, ob das Volksbegehren durchzuführen ist. Die Entscheidung darüber wird es am 7. Mai verkünden, wie Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung bekannt gab.
In der Verhandlung ging es vor allem um drei Streitpunkte. Die im Dezember 2018 eingereichte weitere Überarbeitung sei unzulässig, argumentiert der Senat. Denn wie sollte man sonst sicherstellen, dass am Ende in einer Vorlage noch enthalten sei, wofür Bürger unterschrieben hätten?, fragte Senatskanzleichef Jan Pörksen. „Wir sind der Auffassung, dass man nur einmal überarbeiten darf.“ Nach Ansicht des Senats sind durch das Vorgehen nun alle Vorlagen hinfällig. Die Anwältin der Initiative, Adelheid Rupp, sprach hingegen von Klarstellungen bei den Formulierungen. Die Initiative möchte am liebsten bei der jüngsten Vorlage bleiben – ansonsten müsse die erste Vorlage gelten, sagte Rupp.
Initiative: Pflege und Reinigung hängen zusammen
Der Senat hält das Volksbegehren zweitens für unzulässig, weil es seiner Ansicht nach gegen das sogenannte Koppelungsverbot verstößt. Die Initiative dürfe nicht verschiedene Themenbereiche – Personal- und Qualitätsstandards in der Pflege einerseits und bei der Reinigung andererseits – in einem Volksbegehren zusammenbinden. „Es muss Klarheit geben, was gelten soll“, sagte Pörksen. Die Situation beim Pflegepersonal hänge eng mit den Reinigungskräften zusammen, sagte dagegen Initiativen-Vertreterin Adelheid Rupp. Wenn es an Reinigungspersonal mangele, müssten Pfleger einspringen und auch mal das Klo putzen. Diese Zeit fehle dann bei der Betreuung der Patienten. „Schmutz und gute Pflege, das verträgt sich nicht“, sagte Rupp.
Auch bei einem dritten Punkt gehen die Meinungen auseinander. Der Bund habe zuletzt „erschöpfende“ Regelungen zum Pflegepersonal in Kliniken getroffen, sagte Pörksen. Die Länder hätten keine Befugnisse, das zu ändern – und selbst wenn dem so wäre, würde dies bundesweit zu einer „Rechtszersplitterung“ führen. Das Bundesrecht lasse durch Öffnungsklauseln sehr wohl „Verbesserungen“ auf Landesebene zu, sagte Anwältin Rupp. Es sei zu prüfen, ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem Pflegestärkungsgesetz in Länderkompetenzen eingreife. „Ich gehe davon aus, dass der Bund verfassungsrechtlich seine Kompetenzen überschritten hat“, sagte Rupp.