Hamburg. Frauen müssen Männer zwar aufnehmen, um Gemeinnützigkeit zu behalten. Rudern dürfen die Männer aber trotzdem nicht.

Der Hamburger Ruderinnen-Club darf weiterhin Männer vom Rudern ausschließen, ohne deshalb seine Gemeinnützigkeit zu verlieren. Mit einer geänderten Satzung habe der Verein die Bedingungen des Bundesfinanzhofes (BFH) erfüllen können, erklärte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Freitag.

Der BFH hatte 2017 in einem Urteil gefordert, dass ein gemeinnütziger Verein Männer und Frauen nicht ungleich behandeln dürfe. Die Frauen des Ruderinnen-Clubs hatten sich allerdings geweigert, gemeinsam mit Männern zu rudern.

Mitglied ja, Rudern nein

Laut neuer Satzung können Männer zwar Mitglied des Vereins werden, die konkrete Ausübung des Sports bleibt aber nach wie vor den Frauen vorbehalten. Vizevorsitzende Sonja Braasch: „Wir sind sehr erleichtert und begrüßen die gefundene Lösung, weil sie einerseits den Anforderungen des Steuerrechts, andererseits aber auch der Vereinsautonomie Rechnung trägt und uns so die nötige Rechtssicherheit bietet."

„Das Urteil des Bundesfinanzhofs hat viele Vereine in Deutschland verunsichert“, erklärte Finanzsenator Dressel. „Entscheidend für die steuerrechtliche Anerkennung als gemeinnütziger Verein ist unter anderem die Satzung. Hier sollte jeder Verein überprüfen, ob die Vorgaben erfüllt sind.“

Viele Vereine betroffen

So wie jetzt beim Hamburger Ruderinnen-Club ließen sich praktikable Lösungen finden, die sowohl die BFH-Rechtsprechung als auch die Erfordernisse eines Vereins berücksichtigten, so der Senator weiter.